meine Freundin bezahlt derzeit 150, Euro Nebenkosten bei einer 30 Quadratmeterwohnung und 350 Euro Kaltmiete. Das ist für unsere Region sehr hoch.
Im Mietvertrag wurde eine Nebenkostenpauschale von 150,- festgelegt. Meine Freundin war jetzt gerademal 1 Nacht in den letzten 6 Monaten anwesend. Den Kühlschrank und alle anderen Elektrogeräte haben wir ausgeschaltet. Wasser wurde keins verbraucht.
Es handelt sich um ein normales Einfamilienhaus und dort wurde das Dachgeschoss dieses Hauses an meine Freundin vermietet.
Meine Frage: Hat meine Freundin anspruch auf Nebenkostenrückerstadtung?
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichung im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Nebenkosten sind grundsätzlich aufzuteilen in verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Nebenkosten. Verbrauchsunabhängig sind beispielsweise die Wartungskosten der Heizung. DiesenKosten fallen auch an wenn die Wohnung nicht genutzt wird. Da die Nebenkosten abgerechnet werden müssen wird Ihre Freundin bis zum Ende des Abrechnungszeitraums abwarten müssen wie hoch Ihre Rückzahlung ausfällt. Keinesfalls wird sie die gesamte Vorauszahlung zurückerhalten.
Ich hoffe Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller18. Juni 2018 | 14:39
Vielen Dank erstmal,
also haben wir grundsätzlich das Recht auf eine Rückzahlung ? Weil die Vermieterin behauptet wir hätten kein Recht darauf, da es im Vertrag mit einer Pauschale geregelt ist. Da also 150 Euro pauschale im Mietvertrag festgehalten sind, sagt die Vermieterin wir würden nichts bekommen. Es ist eine Pauschale egal wie hoch der Verbrauch ist. Das sagt die Vermieterin.
Grüße Schwarzmeier
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt18. Juni 2018 | 15:00
Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Durch die Pauschale sind die Nebenkosten abgegolten. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht. ABER: Heizkosten sowie Warmwasserkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Dies gilt insbesondere in einem Haus mit mehreren Parteien mit zentraler Heizung.
Ihre Vermieterin macht es sich ein wenig einfach. Kosten für Verbrauch (oder eben nicht Verbrauch) sind zu erstatten bzw. abzurechnen.
Sollten weitere Rückfragen bestehen, können Sie mich gerne via E-Mail kontaktieren.