Sehr geehrter Ratsuchender,
1. Wenn der Ausbau des Daches durch einen Miteigentümer erfolgt ist, so hat dieser die Schäden an Ihrem Sondereigentum zu begleichen. Die Schäden am Miteigentum hat er der Gemeinschaft zu ersetzen.
2. Dabei sind Sie so zu stellen, wie Sie stehen würden, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Darunter fallen die Materialkosten (Folie) sowie die Arbeitszeit von Handwerkern und die Kosten, die Sie hierfür aufwenden müssen.
3. Sie sollten umgehend die Hausverwaltung informieren. Weiter sollten Sie eine Liste aufsetzten, die sämtliche Schäden enthält und die Kosten für deren Beseitigung sowie Ihren eigenen Zeitaufwand. Sollte derzeit noch weiterhin Wasser durch Ihre Decke tropfen, setzen Sie ein Schreiben auf und fordern Behebung der Schäden und Maßnahmen zum Schutz Ihres Eigentums. Sollte der Schaden bereits behoben sein, schicken Sie eine Auflistung aller Schäden an den Gegner mit der Aufforderung um Begleichung und Aufforderung zur Behebung der momentan noch bei Ihnen vorhandenen Schäden binnen einer bestimmten Frist (2-4 Wochen, je nachdem, wie die Schäden gelagert sind). Das Schreiben schicken Sie per Einschreiben/Rückschein oder übergeben es vor Zeugen persönlich. Sollte sich nach Ablauf der Frist der Gegner nicht gemeldet haben, beheben Sie die Schäden auf eigene Kosten und machen den Schaden dann beim Gegner geltend.
Sollte eine Deckensarnierung notwendig werden, müssen die Kosten hierfür vom Gegner getrgen werden. In einem Beweissicherungsverfahren kann festgestellt werden, in welchem Zustand Ihre Wohnung derzeit ist. Das kann sinnvoll sein, wenn weiterhin der GEgener nichts unternimmt und Ihnen dadurch größerer Schaden entsteht.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130
kanzlei@weiler-rechtsanwaelte.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind.
Insbesondere bezieht sich meine Auskunft nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Auch einige Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht geklärt werden. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
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