Was tun bei V.a. Versicherungsbetrug in BGB-Gesellschaft
A besitzt zu 1/2 zusammen mit C,D und E zu je 1/6 gemeinsames Eigentum ohne BGB-Vertrag. E hat von einem gemeinsamen Konto eine Versicherungsentschädigung an einen Handwerker überwiesen, der die von ihm in Rechnung gestellten Arbeiten nicht im abgerechneten Umfang ausgeführt hat. Dies vermutet A aufgrund einer E-Mail des E an ihn. Da A nun den Verdacht des Versicherungsbetruges hat, wurde E von A aufgefordert, die falsche Abrechnung korrigieren zu lassen. Eine diesbezügliche Frist hat E verstreichen lassen. Die kontoführende Bank wurde ebenfalls aufgefordert, die Alleinvertretungsberechtigung jedes Gesellschafters in eine mit mindestens zwei Unterschriften umzuwandeln. Die Bank weigert sich unter Hinweis auf § 709 BGB
einem diesbezüglichen Antrag von A, B und C nachzukommen, da er er ohne Zustimmung von E nicht einstimmig sei. Frage: 1.) reicht die Aufforderung des A an E den Schaden zu korrigieren, um nicht für einen eventuellen Betrug mithaften zu müssen? 2.) Kann A die Bank zur Umstellung zwingen oder das Konto sperren lassen?
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