Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit oder 3/4 Mehrheit ist bereits nach dem Gesetz unwirksam, § 26 Abs. 1 S. 4 WEG
.
Es gilt somit das WEG und nicht die Teilungserklärung oder der Verwaltervertrag.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
Steht das WEG dann grundsätzlich über der Teilungserklärung, oder nur dann, wenn sonstige Regelungen bzw. Einschränkungen direkt durch das WEG ausgeschlossen werden?
Dies kommt immer auf den Einzelfall an.