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Was bedeutet bitte „Zur Verfügung stellen“ ?

14. November 2007 23:05 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin freie Mitarbeiterin in einer Hausverwaltung mit einem unbefristeten Vertrag und habe meinen eigenen PC samt Hausverwaltungsprogramm zur Erledigung meines Auftrages in das Büro meines Auftraggebers mitgebracht, um damit die Mietenbuchhaltung für meinen Auftraggeber zu erledigen.

Heute legte mir mein Auftraggeber ein Protokoll zur Unterzeichnung vor. In diesem steht: „Frau ... stellt dem Auftraggeber für die Buchhaltung ihren PC zur Verfügung.“ Weitere Angaben werden zum PC nicht gemacht.

Diese Vereinbarung habe ich mich geweigert zu unterzeichnen, denn nur ich möchte mit meinem PC arbeiten. Und nach Auftragserfüllung werde ich den PC wieder mitnehmen. Ich möchte den PC niemandem zur Verfügung stellen.

Ich befürchte, wenn mein Vertrag gekündigt wird, holt mein Auftraggeber genau diese Vereinbarung hervor und sagt ich habe den PC für immer zur Verfügung gestellt. Könnte er das?

15. November 2007 | 01:03

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Im Zusammenhang mit dem Auftrag ist dies nicht dahingehend zu interpretieren, daß Sie dem Auftraggeber den PC für immer zur Verfügung stellen müssen.
Jedoch kann eine vollständige Beurteilung nur in Kenntnis des gesamten Protokolls erfolgen.

Davon unabhängig rege ich an, dem Auftraggeber eine Präzisierung des Protokolls vorzuschlagen.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung


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