Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, alles zu verkaufen. Entscheidend sind die Verkaufsverbote, d.h. Sie können alles verkaufen/kaufen, dessen Verkauf/Kauf/Besitz nicht verboten ist.
Daher kommt es auch zu der etwas paradoxen Situation, dass etwas gekauft, aber nicht benutzt werden darf. Es wurde da stets nur die Nutzung verboten, aber nicht der Handel damit. Und da der Handel nicht verboten ist, ist er erlaubt. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Nutzungs- und Verkaufsverbot.
Es gibt keine allgemeingültige Grenze, da die Verbote auf rein politischen Entscheidungen beruhen und im Einzelfall erlassen wurden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Vielen Dank für Ihre Antwort, das hilft mir weiter!
Gelten Ihre Ausführungen auch für Bücher / Schriften? Das heisst, darf man Bücher verkaufen, dessen Inhalt, legal zur Kenntnis genommen werden darf ( also beispielsweise eine Anleitung zum Bau eines Radarwarngerätes oder eines Tuningartikels) nur die Umsetzung des Inhaltes verboten ist ( ich meine keine Anleitung zum Begehen einer Straftat) ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
ja, das gilt auch für Bücher und Schriften.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt