Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Waren die legal verkauft werden können, obwohl die Benutzung verboten ist

| 28. Juli 2014 14:35 |
Preis: 45€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von


16:38

Guten Tag,

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, dürfen in Deutschland Waren legal verkauft und legal gekauft werden, welche aber nicht legal benutzt werden dürfen.

Beispiele:
1) Es gibt Radarwarngeräte zu kaufen, man darf sie kaufen aber nicht benutzen, da Verstoß gegen die StVO verstößt.

Auf welcher Rechtsgrundlage darf sie ein Verkäufer legal zum Kauf anbieten?

2) Es gibt Heizungen/ Werkstattöfen zu kaufen, deren Betrieb in Deutschland aufgrund des Imissionschutzgesetzes nicht erlaubt sind.

Auch hier, Auf welcher Rechtsgrundlage darf sie ein Verkäufer legal zum Kauf anbieten, obwohl die Benutzung verboten ist?

Die Liste dieser Dinge ist endlos, Tuningartikel, Mini Heißluftballone....

Können sie mir Bitte sagen warum und aufgrund welcher Rechtsvorschriften solche Artikel in Deutschland legal angeboten und verkauft werden können? Und wo liegt eine eventuelle Grenze?

Herzlichen Dank

28. Juli 2014 | 15:32

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, alles zu verkaufen. Entscheidend sind die Verkaufsverbote, d.h. Sie können alles verkaufen/kaufen, dessen Verkauf/Kauf/Besitz nicht verboten ist.

Daher kommt es auch zu der etwas paradoxen Situation, dass etwas gekauft, aber nicht benutzt werden darf. Es wurde da stets nur die Nutzung verboten, aber nicht der Handel damit. Und da der Handel nicht verboten ist, ist er erlaubt. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Nutzungs- und Verkaufsverbot.

Es gibt keine allgemeingültige Grenze, da die Verbote auf rein politischen Entscheidungen beruhen und im Einzelfall erlassen wurden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 28. Juli 2014 | 16:10

Vielen Dank für Ihre Antwort, das hilft mir weiter!

Gelten Ihre Ausführungen auch für Bücher / Schriften? Das heisst, darf man Bücher verkaufen, dessen Inhalt, legal zur Kenntnis genommen werden darf ( also beispielsweise eine Anleitung zum Bau eines Radarwarngerätes oder eines Tuningartikels) nur die Umsetzung des Inhaltes verboten ist ( ich meine keine Anleitung zum Begehen einer Straftat) ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juli 2014 | 16:38

Sehr geehrter Ratsuchender,

ja, das gilt auch für Bücher und Schriften.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 28. Juli 2014 | 22:28

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Super Hilfe!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Robert Weber »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 28. Juli 2014
4,8/5,0

Super Hilfe!


ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht