Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Der Betrug ist in § 263 StGB
mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.
Angesichts der Tatsachen, dass Sie noch sehr jung und bislang nicht vorbestraft sind, zwei kleine Kinder haben, der Schaden relativ gering ist und Sie sich ernsthaft um Wiedergutmachung bemühen, kann eine Gefängisstrafe ziemlich sicher ausgeschlossen werden.
Sie sollten mit einer Geldstrafe rechnen, deren Höhe letztlich von Ihrem monatlichen Einkommen abhängt, und die von Ihnen dann auch in Raten abgezahlt werden kann.
Wichtig ist allerdings, dass es bei diesen Taten bleibt, denn ansonsten kann sich das Strafmaß sehr schnell deutlich erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
28. Januar 2013
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16:27
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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