Lieber Ratsuchender!
Die Anwaltskosten müssten Sie tragen, wenn Sie sich im sogenannten "Verzug des Schuldners" nach § 286 BGB
befinden würden.
Ohne eine Mahnung kommt der Schuldner in Verzug, wenn 30 Tage nach Fälligkeit UND Zugang einer Rechnung keine Zahlung erfolgt.
Sie haben mit dem Dienstleister vereinbart, dass die Zahlung erst fällig sein soll, wenn Ihnen eine Rechnung zugeht. Da Ihnen keine rechung zugega............
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