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Ware nicht erhalten und woanders bestellt

21. Dezember 2022 21:16 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Abend,

ich habe vor einiger Zeit Schuhe bei Zalando bestellt.
Daraufhin habe ich eine Benachrichtigung von Hermes bekommen, wann die Schuhe ankommen.
An dem besagten Tag habe ich eine Bestätigungsemal von Hermes bekommen, dass die Ware am WunschAblageort zugestellt worden wären. Dem hatte ich zugestimmt, wenn ich bei Zustellung nicht zuhause sein sollte.
Als die Email kam war ich zuhause und das kann auch jemand bestätigen.
Ich bin daraufhin nachschauen gegangen, ob die Ware im Treppenhaus abgelegt worden ist. Nachdem sie dort nicht aufzufinden war, habe ich auch alle Nachbarn gefragt.
Ich habe dann gleich Hermes und Zalando Bescheid gegeben, dass ich kein Paket vorgefunden habe.
Nach langem Hin und Her mit Hermes und Zalando, habe ich bisher weder eine Erstattung noch neue Ware bekommen. Ich habe in der Zwischenzeit neue Schuhe bestellt woanders, diese auch bekommen.
Was kann ich machen?

Vielen Dank im Voraus.

Freundlichen Gruss
Aysel de Vries

21. Dezember 2022 | 21:39

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn die Zustimmung zur Ablage nur für den Fall erteilt wurde, dass Sie nicht zu Hause sind, dann wurde hier nicht ordnungsgemäß zugestellt und das Risiko des Verlusts liegt beim Transportunternehmen bzw. beim Händler.

Da der Kaufvertrag nicht durch ordnungsgemäße Lieferung der Ware erfüllt wurde, können Sie weiterhin die Lieferung der Ware verlangen.
Da Sie hieran aber vermutlich kein Interesse mehr haben, können Sie Ihre Bestellung widerrufen und den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Der Händler muss Ihnen das Geld innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf zurückzahlen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

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