Ich wurde im September 2017 wegen Handeltreiben mit Btmg in nicht geringer Menge, zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.
Wie lange dauert es bis der Eintrag aus dem Führungszeugnis gelöscht wird?
Da ich vorhabe eine Ausbildung zum Heilpraktiker zu machen und es eine Grundvoraussetzung ist, dass man keinen Eintrag im Führungszeugnis hat.
lassen Sie mich Ihre Frage, wann der Eintrag im Führungszeugnis gelöscht wird, wie folgt beantworten.
§ 33 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) regelt, das nach Ablauf einer bestimmten Frist Verurteilungen nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen werden.
Die konkrete Länge der Frist ergibt sich in Abhängigkeit der Strafe aus § 34 Abs. 1 BZRG.
In Ihrem Fall beträgt die Frist fünf Jahre (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 BZRG), jedoch verlängert um die Dauer der Freiheitsstrafe (§ 34 Abs. 3 S. 1, 3. Variante BZRG).
"In den Fällen des Absatzes 1 Nummer [...] 3 verlängert sich die Frist um die Dauer der Freiheitsstrafe, [...]."
Die Frist begann mit dem Tag des Urteils (§ 36 S. 1 BZRG).
Die Verurteilung aus dem September 2017 ist damit ab Oktober 2024 nicht mehr in das Führungszeugnis aufzunehmen, ist ab diesem Zeitpunkt also "gelöscht".