Ich bin im Februar 2014 zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen a 50 Euro verurteilt worden, wegen "Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" (in meinen Fall Haschisch). Seit dem habe ich mein Leben komplett umgekrempelt. Nun habe ich vor kurzem die Erzieherausbildung abgeschlossen und möchte jetzt in diesem Beruf arbeiten. Mein potentieller Arbeitgeber verlangt natürlich ein erweitertes Führungszeugnis. Steht diese Eintragung noch im erweiterten Führungszeugnis oder ist dies bereits gelöscht?
Mit freundlichen Grüßen
S.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Diese Bagatelle wurde bereits nach 3 Jahren gelöscht, auch aus dem erweiterten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller23. November 2022 | 13:24
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Das ist natürlich sehr beruhigend. Mein Arbeitgeber schickt mich jetzt mit einem Schreiben in das Einwohnermeldeamt. Das Führungszeugnis soll direkt an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. Kann ich dort verlangen, dass es erst an mich gesendet wird.
Mfg
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt23. November 2022 | 15:33
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können das Führungszeugnis einsehen, aber es wird nicht zu Ihnen gesandt.