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Wann sind meine Straftaten im Führungszeugnis nicht mehr sichtbar?

| 27. Dezember 2010 23:16 |
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Strafrecht


Hallo,

ich hatte mich bei einer Firma beworben und jetzt erfahren das sie von mir ein FZ brauchen. Bin in der Vergangenheit öfters mit dem Gesetz aneinander geraten. :( Wurde 08/2002 wegen Gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf 2 Jahre Bewährung verurteilt. (Erstdelikt, war zum Zeitpunkt 23 Jahre alt)) 08/2005 wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf 3 Jahre Bewährung veurteilt. 03/2007 wegen Betrug zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 20€ veruteilt, dadurch wurde meine Bewährungszeit von 3 auf 4 Jahre erhöht. Danach ist nix mehr passiert. Bewährungszeit endete am 31.08.2009. Hab mich schon durch so viele interessante Seiten gelesen und bin leider zu keinem Ergebniss gekommen. Der Job ist mir sehr wichtig bzw. für meine Zukunft...

Kann mir jemand sagen, was in meinem Führungszeugnis drin stehen wird?

MFG

power06

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.

Die Frage, was in Ihrem Führungszeugnis auftaucht richtet sich nach dem Bundeszentralregistergesetz.

Zunächst einmal ist anhand Ihrer Angaben festzustellen, dass noch keine Ihrer Strafen aus dem Bundeszentralregister gelöscht worden ist.

Dies ergibt sich aus § 46 BZRG .

Alle diese Verurteilungen sind auch aus dem Führungszeugnis ersichtlich.

Bedauerlicherweise für Sie greift hier keine der Ausnahmen des § 32 Abs. 2 BZRG .

Selbst die Geldstrafe, die eigentlich unter der für das Führungszeugnis vorgesehenen Grenze von 90 Tagessätzen liegt, ist aus dem Führungszeugnis zu ersehen, da bereits andrere Strafen im Register eingetragen waren.

Eine Tilgung Ihrer Strafen aus dem Register und damit auch aus dem Führungszeugnis, erfolgt erst im Jahr 2015.

Bis dahin werden alle von Ihnen genannten Verurteilungen in einem Führungszeug sichtbar sein.

Ich bedauere, Ihnen keine für Sie günstiger Mitteilung machen zu können.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort trotzdem einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe

Bewertung des Fragestellers 29. Dezember 2010 | 12:30

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