Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.
Die Frage, was in Ihrem Führungszeugnis auftaucht richtet sich nach dem Bundeszentralregistergesetz.
Zunächst einmal ist anhand Ihrer Angaben festzustellen, dass noch keine Ihrer Strafen aus dem Bundeszentralregister gelöscht worden ist.
Dies ergibt sich aus § 46 BZRG
.
Alle diese Verurteilungen sind auch aus dem Führungszeugnis ersichtlich.
Bedauerlicherweise für Sie greift hier keine der Ausnahmen des § 32 Abs. 2 BZRG
.
Selbst die Geldstrafe, die eigentlich unter der für das Führungszeugnis vorgesehenen Grenze von 90 Tagessätzen liegt, ist aus dem Führungszeugnis zu ersehen, da bereits andrere Strafen im Register eingetragen waren.
Eine Tilgung Ihrer Strafen aus dem Register und damit auch aus dem Führungszeugnis, erfolgt erst im Jahr 2015.
Bis dahin werden alle von Ihnen genannten Verurteilungen in einem Führungszeug sichtbar sein.
Ich bedauere, Ihnen keine für Sie günstiger Mitteilung machen zu können.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort trotzdem einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
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