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Unterschied Führungszeugnis und erweitertes Führungszeugnis ?

| 17. Juli 2018 04:23 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Welcher Unterschied besteht zwischen einem Führungszeugnis und einem erweiterten Führungszeugnis?

Im „normalen" Führungszeugnis werden nur Taten eingetragen, deren Verurteilung mehr als 90 Tagessätze beträgt. Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzlich Eintragungen auch geringfügigere Verurteilungen und Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in das normale Führungszeugnis kämen. Eine Eintragung eines eingestellten Ermittlungsverfahrens erfolgt nicht.

Ich wüsste gern den Unterschied des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses.

Wird dort auch vermerkt, wenn Ermittlungen eingestellt wurden ?
Werden im erweiterten Führungszeugnis auch nach einer Frist alles gelöscht ?

17. Juli 2018 | 08:56

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

im „normalen" Führungszeugnis werden nur Taten eingetragen, deren Verurteilung mehr als 90 Tagessätze beträgt.


Jeder, der in der Kinder- oder Jugendarbeit tätig werden will, zum Beispiel in Kindergarten, Schule oder Sportverein, muss daher ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das dient dem Zweck eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes


Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich Eintragungen auch geringfügigere Verurteilungen und Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in das normale Führungszeugnis kämen, wenn bestimmte Straftaten gegeben sind (z. B. Exhibitionistische Handlungen, Verbreitung pornographischer Schriften, Kinderpornoraphie, Menschenhandel).

Eine Eintragung eines eingestellten Ermittlungsverfahrens erfolgt nicht.

In beiden Führungszeugnissen kann es zu Löschungen der Eintragungen kommen, wenn die Fristen der Eintragungen abgelaufen sind. Die Länge der Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, bestimmt sich nach § 34 BZRG .


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 19. Juli 2018 | 09:48

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