Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
"Werde ich Probleme mit der Stadt haben, wenn es sich herausstellt, das ich die Miete Bar gezahlt habe und diese Person hat dies nicht an SoZi gemeldet?"
Wenn ich Sie richtig verstehe, hat die Person bei der Sie zur Untermiete wohnten BaföG vom BaföG Amt erhalten.
Insofern stehen nicht Sie in der Mitwirkungspflicht, sondern der Untervermieter. Mitwirkungspflicht bedeutet, dass alle für die Leistung erheblichen Veränderungen vom Leistungsempfänger anzugeben sind.
Sie werden also keine Probleme mit dem zuständigen Leistungsträger haben.
Frage 2:
"Oder soll ich mich dafür Selbs anzeigen?"
Da sehe ich aus den unter 1 genannten Gründen keine Veranlassung zu. Also nein.
Frage 3:
"Was passiert mit der Person in dem Fall, wenn das hoch kommen wird?"
Wenn die Untermietzahlungen leistungserheblich waren und zu einer höheren Leistung geführt haben, erwartet die Person eine Anzeige wegen Betrug und ein Rüchforderungsbescheid über die überzahlte Summe infolge der nicht angegebenen Zahlungen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
8. Oktober 2012
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14:36
Antwort
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