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WG bei einem Bafög Empfänger. Betrug von Sozialamt. Selbstanzeige?

| 8. Oktober 2012 14:08 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
ich habe über eine Zeit von mehreren Jahren mit einer Person gelebt in eine WG. Das Geld für die Miete habe ich Monatlich Bar gegeben. Es hat sich herausgestellt, dass diese Person von Sozialhilfe lebt.
Werde ich Probleme mit der Stadt haben, wenn es sich herausstellt, das ich die Miete Bar gezahlt habe und diese Person hat dies nicht an SoZi gemeldet? Oder soll ich mich dafür Selbs anzeigen? Den die Gefahr besteht, dass das hoch kommt. Und das sind mehrere tausend € die ich Bar überreicht hat.
Was passiert mit der Person in dem Fall, wenn das hoch kommen wird?

8. Oktober 2012 | 14:36

Antwort

von


(951)
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:




"Werde ich Probleme mit der Stadt haben, wenn es sich herausstellt, das ich die Miete Bar gezahlt habe und diese Person hat dies nicht an SoZi gemeldet?"


Wenn ich Sie richtig verstehe, hat die Person bei der Sie zur Untermiete wohnten BaföG vom BaföG Amt erhalten.

Insofern stehen nicht Sie in der Mitwirkungspflicht, sondern der Untervermieter. Mitwirkungspflicht bedeutet, dass alle für die Leistung erheblichen Veränderungen vom Leistungsempfänger anzugeben sind.

Sie werden also keine Probleme mit dem zuständigen Leistungsträger haben.



Frage 2:
"Oder soll ich mich dafür Selbs anzeigen?"


Da sehe ich aus den unter 1 genannten Gründen keine Veranlassung zu. Also nein.




Frage 3:
"Was passiert mit der Person in dem Fall, wenn das hoch kommen wird?"


Wenn die Untermietzahlungen leistungserheblich waren und zu einer höheren Leistung geführt haben, erwartet die Person eine Anzeige wegen Betrug und ein Rüchforderungsbescheid über die überzahlte Summe infolge der nicht angegebenen Zahlungen.





Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt

Mit freundlichen Grüßen

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

Bewertung des Fragestellers 8. Oktober 2012 | 14:57

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