Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie sollten gegenüber Ihrem Vermieter noch einmal schriftlich die Zustände in der Wohnung anzeigen (Einwurfeinschreiben) und ihm eine Frist von 14 Tagen zur Beseitigung setzen.
Wenn dann keine Abhilfe geschaffen wurde, können Sie die Miete mindern. Ich habe in der Rechtsprechung keinen Fall gefunden, der mit Ihrem übereinstimmt. Es scheint mir aber bei wertender Betrachtung der durch Sie geschilderten Gesamtumstände angemessen, die Miete um bis zu 15 % zu mindern.
Diese 15 % dürfen Sie nicht von der
Gesamtmiete abziehen, sondern nur von der Kaltmiete ohne alle Nebenkosten.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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