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WG Küche nicht nutzbar

| 11. Januar 2020 20:01 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Ich wohne in einer 3er WG. Die Mietsache beinhaltet laut Mietvertag mein Zimmer von ca. 25m2 und anteilmässige Küchen- und Badnutzung. Leider sind die anderen beiden Mitbewohner (Schwestern) so rücksichtslos , dass die Küche durch überall herumliegenden Müll, vergammeltes Essen und benutztes Geschirr nicht nutzbar ist. Ich habe mir mittlerweile eigenes Geschirr gekauft, aber nicht einmal die Spüle ist frei, um mein Geschirr zu reinigen. Auch auf dem gemeinsamen Esstisch steht alles voll, so dass ich in meinem Zimmer essen muss. Das Badezimmer sieht nicht besser aus. Die Bewohner der Nachbar WG ( Privates Studentenwohnheim) haben mir bereits angeboten, ihre Gemeinschaftsräume mit nutzen zu können, weil auch ihnen der Missstand in meiner WG aufgefallen ist. Trotz mehrerer Aufforderungen an meine beiden Mitbewohnerinnen und Auflistung der Mängel bei meinem Vermieter stellt auch dieser die Bewohnerinnen nicht zur Rede bzw. drängt diese nicht auf Beseitigung. Kann ich meine Miete mindern? Ich bezahle für das Zimmer und die anteiligen Gemeinschaftsräume insgesamt 690,00€ incl. Nebenkosten. Ich finde schon, dass für diesen hohen Preis auch alle Räume einen gewissen hygienischen Standart aufweisen sollten. Vielen Dank.

11. Januar 2020 | 21:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sie sollten gegenüber Ihrem Vermieter noch einmal schriftlich die Zustände in der Wohnung anzeigen (Einwurfeinschreiben) und ihm eine Frist von 14 Tagen zur Beseitigung setzen.

Wenn dann keine Abhilfe geschaffen wurde, können Sie die Miete mindern. Ich habe in der Rechtsprechung keinen Fall gefunden, der mit Ihrem übereinstimmt. Es scheint mir aber bei wertender Betrachtung der durch Sie geschilderten Gesamtumstände angemessen, die Miete um bis zu 15 % zu mindern.

Diese 15 % dürfen Sie nicht von der
Gesamtmiete abziehen, sondern nur von der Kaltmiete ohne alle Nebenkosten.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 13. Januar 2020 | 16:00

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