ich habe eine Auktion vorzeitig in ebay beendet da sie einen Fehler enthielt (Fernseher - das Panel war irrtümlich mit 100Hz angegeben obwohl es nur 50Hz hat).
Ein ebay käufer der nicht geboten hat und auch nicht höchstbietender zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion war will nun gegen mich vorgehen.
Wir hatte nur 2x Kontakt via ebay nachrichten bzgl. der Klärung einer evtl. Abholung.
Hat dieser "Nicht"-Bieter überhaupt irgendeine rechtliche Grundlage?
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
eBayeBay Auktion
Ansprüche bei einer abgebrochenen eBay Auktion hat nur der zum Zeitpunkt des Abbruches Höchstbietende. Andere Bieter haben keine rechtliche Grundlage gegen Sie vorzugehen. Sie sollten allerdings trotzdem dem Höchstbietenden die Anfechtung erklären und darauf hinweisen, dass Sie die Auktion abgebrochen haben, weil die Hertz Zahl falsch gewesen war.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.