Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Als volljähriges Kind haben Sie keine speziellen Rechte gegenüber den Eltern. Es ist vom Willen der Mutter abhängig, ob diese ihr Kind sehen will oder nicht. Vorliegend könnte somit nur über das Vormundschaftsgericht die Vollmacht bzgl. der Ehefrau angefochten werden und gegebenenfalls die Einsetzung des Kindes beantragt werden oder einer anderen geeigneten Person, welche dann auch den Kontakt zwischen Mutter und Kind fördert. Somit müssen Sie weiterhin beim Vormundschaftsgericht versuchen Ihre Rechts zu erhalten, eine andere Stelle ist nicht zustädnig.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel. für Rechtsberatung: 0 90 01277 59 1 (2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
Tel.: 0351 2699394
Fax: 0351 2699395
E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de
Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail: