Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:
Zunächst, können Sie mir gerne den Brief von der Polizei ergänzend zusenden. Ich gehe davon aus, es handelt sich um eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.
Nehme Sie den Termin nicht wahr, und verweigern Sie die Aussage.
Lassen Sie dann Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt nehmen.
Nach Ihren Schilderungen sehe ich hier keine Betrugsstrafbarkeit, wenn Sie sagen, das Geld wurde überwiesen, um ein gewährtes Darlehen zurückzuzahlen. Zudem erfolgte doch die Überweisung freiwillig.
Bewahren Sie also Ruhe, und machen Sie gegenüber der Polizei keine weiteren Angaben.
Gerne kann ich für Sie Akteneinsicht beantragen.
Bis dahin verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
E-Mail:
Ich schicke Ihnen eine Kopie von Brief .
in der Ermittlungssache Sonstige weitere Betrugsarten ( § 263 StGB ) in 4 Donnerstag , 07.04.2022 , 00:00 Uhr ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich . Dieser Vorladung für Sie liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde . Sie werden daher gebeten , am Montag , 20. Juni 2022 , 09:00 Uhr bei KK22 Uhlandstraße 35 , 44791 Bochum , Tel : 0234 / 909-2453 , Zimmer 399 vorzusprechen . Bitte teilen Sie mir vorab mit , ob ein Dolmetscher für eine bestimmte Sprache benötigt wird . Bemerkung / Konkretisierung Im Falle der Verhinderung ( z . B. berufliche Gründe , Krankheit ) wird um rechtzeitige ( telefonische ) Mitteilung gebeten , damit ein neuer Termin vereinbart werden kann . Ist die Vernehmung oder Anhörung Ihrer Tochter / Ihres Sohnes bzw. einer unter Ihrer Vormundschaft / Betreuung stehenden Person vorgesehen , steht es Ihnen frei , Ihr Kind bzw. die genannte Person zu dem Termin z begleiten . Hinweis für Beschuldigte und Betroffene Die Vernehmung bzw. Anhörung soll Ihnen Gelegenheit geben , zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen , die gegen Sie vorliegend Verdachtsgründe aufzuklären und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen .
Guten Morgen,
wie besprochen, verweigern Sie die Aussage, solange Sie keine Akteneinsicht hatten. Diese kann ich gerne für Sie durchführen um zu prüfen, was genau man Ihnen zur Last legt. Vorher ist es nicht ratsam, Angaben zu machen. Melden Sie sich gerne, bis dahin
Beste Grüße, RAin Müller