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Vorladung sonstige weitere Betrugsarten wahrnehmen?

| 10. Juni 2022 17:45 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


08:40

Zusammenfassung

Sollte ich der Vorladung der Polizei folgen und eine Aussagen machen, wenn ich beschuldigt werde, einen Betrug begangen zu haben?

Nein, Sie sollten den Termin bei der Polizei nicht wahrnehmen und die Aussage verweigern. Stattdessen sollten Sie über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen. Sie sollten Ruhe bewahren und ohne rechtlichen Beistand keine weiteren Angaben gegenüber der Polizei machen.

Ein Freund von mir, der in der Türkei lebt, hat sich 2100 Euro von mir geliehen. Er hat mich angerufen und gesagt, dass er den Betrag von einem Verwandten in Deutschland auf mein persönliches Konto zurückzahlen möchte. Ich habe ihm gesagt, ja, das ist kein Problem. Er hat das Vereinbarte überwiesen Betrag, und nach einigen Tagen kontaktierte mich die Bank und teilte mir mit, dass der Eigentümer des Betrags den Betrag zurückfordern wollte, ich hab sagte , dass dies mein Geld sei, und es wurde auf dieser Grundlage vereinbart. Die Bank sagte mir, es gebe kein Problem, und ich nichts gehört bis heute habe ich eine Brief von der Polizei wegen Betrugsvorwurfs bekommen

10. Juni 2022 | 18:56

Antwort

von


(331)
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:

Zunächst, können Sie mir gerne den Brief von der Polizei ergänzend zusenden. Ich gehe davon aus, es handelt sich um eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.

Nehme Sie den Termin nicht wahr, und verweigern Sie die Aussage.
Lassen Sie dann Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt nehmen.
Nach Ihren Schilderungen sehe ich hier keine Betrugsstrafbarkeit, wenn Sie sagen, das Geld wurde überwiesen, um ein gewährtes Darlehen zurückzuzahlen. Zudem erfolgte doch die Überweisung freiwillig.

Bewahren Sie also Ruhe, und machen Sie gegenüber der Polizei keine weiteren Angaben.

Gerne kann ich für Sie Akteneinsicht beantragen.

Bis dahin verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwältin Müller


Rückfrage vom Fragesteller 10. Juni 2022 | 19:18

Ich schicke Ihnen eine Kopie von Brief .
in der Ermittlungssache Sonstige weitere Betrugsarten ( § 263 StGB ) in 4 Donnerstag , 07.04.2022 , 00:00 Uhr ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich . Dieser Vorladung für Sie liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde . Sie werden daher gebeten , am Montag , 20. Juni 2022 , 09:00 Uhr bei KK22 Uhlandstraße 35 , 44791 Bochum , Tel : 0234 / 909-2453 , Zimmer 399 vorzusprechen . Bitte teilen Sie mir vorab mit , ob ein Dolmetscher für eine bestimmte Sprache benötigt wird . Bemerkung / Konkretisierung Im Falle der Verhinderung ( z . B. berufliche Gründe , Krankheit ) wird um rechtzeitige ( telefonische ) Mitteilung gebeten , damit ein neuer Termin vereinbart werden kann . Ist die Vernehmung oder Anhörung Ihrer Tochter / Ihres Sohnes bzw. einer unter Ihrer Vormundschaft / Betreuung stehenden Person vorgesehen , steht es Ihnen frei , Ihr Kind bzw. die genannte Person zu dem Termin z begleiten . Hinweis für Beschuldigte und Betroffene Die Vernehmung bzw. Anhörung soll Ihnen Gelegenheit geben , zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen , die gegen Sie vorliegend Verdachtsgründe aufzuklären und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen .

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juni 2022 | 08:40

Guten Morgen,

wie besprochen, verweigern Sie die Aussage, solange Sie keine Akteneinsicht hatten. Diese kann ich gerne für Sie durchführen um zu prüfen, was genau man Ihnen zur Last legt. Vorher ist es nicht ratsam, Angaben zu machen. Melden Sie sich gerne, bis dahin

Beste Grüße, RAin Müller

Bewertung des Fragestellers 10. Juni 2022 | 19:20

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 10. Juni 2022
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