Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Vorkaufsrecht Bruchteilgemeinschaft

28. August 2018 15:49 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, ich stelle hier eine vergleichsweise einfache Frage.

A und B stehen zusammen als hälftige Eigentümer im Grundbuch, dort findet sich weder eine Eintragung "Erbengemeinschaft", noch eine zum Vorkaufsrecht. Dennoch haben beide ihre jeweilige Haushälfte aus dem Erbe der Großeltern erhalten, denen die Immobilie gemeinsam gehört hat (sind kurz nacheinander verstorben). Opa hat ausschließlich an A und Oma nur an B vererbt.
B strebt nun einen Verkauf seiner Hälfte an einen Fremden an.

Besteht hier eine Erbengemeinschaft?
Hat A eine Art Vorkaufsrecht für die Immobilie?
Gibt es eine Möglichkeit den Verkauf zu verhindern bzw. zu verzögern, z.B. durch die Beantragung einer Teilungsversteigerung?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

es handelt sich um eine sog. Bruchteilsgemeinschaft. Ein Vorkaufsrecht haben Sie nicht. Sie können allerdings die Teilungsversteigerung beantragen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 28. August 2018 | 18:42

Hallo Herr Vasel und vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe vielleicht nicht richtig deutlich gemacht, dass A ebenfalls gerne den Teil von B kaufen würde, B dies aber ablehnt. Würde denn der Antrag auf Teilungsversteigerung einen drohenden Verkauf erstmal stoppen, so dass A in dem folgenden Verfahren mitsteigern kann?
Vielen lieben Dank für Ihre Ergänzung!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. August 2018 | 20:06

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

B kann seinen Anteil zwar trotz des Antrages auf Teilungsversteigerung zu verkaufen versuchen, wird damit jedoch kaum Erfolg haben, da die Teilungsversteigerung dann mit dem verkauften Anteil durchgeführt wird. A bildet dann mit dem neuen Miteigentümer eine Bruchteilsgemeinschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER