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Vorerbschaft, Schenkung an Nacherben sinnvoll?

5. August 2007 22:49 |
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Erbrecht


Sehr geehrte Dame oder Herr,
zur Vorgeschichte: Erbschaft vor 8 Jahren. Ursprünglich war ich vom Erblasser als Alleinerbin (ohne Einschränkung)vorgesehen, am Tag m Hochzeit ändert Erblasser Testament, um m Ehemann von Erbschaft auszuschließen (war mit mir so besprochen). Ich werde als Alleinererbin eingesetzt, als Nacherben werden meine leiblichen Kinder (damals ungeboren) eingesetzt. Ersatzerbe: eine gemeinnützige Organisation. Testamentsvollstrecker ist benannt.
Ein Jahr später stirbt Erblasser.Städt. Notar deutet nach Testamentseröffnung zu meinem Entsetzen das Testament völlig anders als von Verstorbenem gewollt: ich bin nicht befreite Vorerbin und verfüge lediglich über Nießbrauch. Deutung des Notars ist mittlerweile völlig absurd, da Ehemann (der Grund für Testamentsänderung war) vor 3 J. verstorben. Momentan hat niemand wirklich etwas von der Erbschaft, Kinder erben erst, wenn ich verstorben bin. Zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers hatte ich nicht die Kraft, mich gegen die Deutung zu wehren, obwohl es genug Zeugen zum Beweis des wahren letzten Willens gegeben hätte. Habe versucht, das Gute zu sehen: Absicherung für meine Kinder im Falle meines Todes. Großer Haken: Ersatzerben (s.o.) erben, falls Horrorszenario eintritt und meine Kinder vor mir sterben.
Testamentsvollstrecker schlägt daher vor, jetzt eine Schenkung an meine Kinder vorzunehmen (u.a.um die Ersatzerben auszuschließen).Die Kinder würden so schon mit 18 erben, nicht erst nach meinem Tod, was u.U. keinen Sinn macht.
Meine Fragen:
Wie lange kann man die nachweislich falsche Deutung des Notars anfechten? Das Testament benennt mich als Alleinerbin (nicht als Vorerbin), erst im nächsten Abschnitt werden Nacherben genannt.
Welche Ausgaben (z.B.Verwaltung, Anschaffungen für Nacherben)dürfen vom Vorerben aus der Erbschaft bestritten werden, welcher Betrag muss f Nacherben erhalten bleiben (Geldbetrag oder z.B. b Aktien die Stückzahl?) Das kann ja u.U. ein großer Unterschied sein.
Erben meine Kinder in jedem Fall erst nach meinem Tod oder kann das schon vorher (Verjährung?) eintreten?)
Ist der Vorschlag des Testamentsvollstreckers empfehlenswert oder gibt es eine andere sinnvolle Lösungsmöglichkeit (v.a.bzgl Ersatzerben)? Wer verwaltet d Geld nach d Schenkung bis die Kinder volljährig sind (ich habe alleiniges Sorgerecht)? Muss die Schenkung unbedingt notariell erfolgen, wer trägt die Kosten des Notars (ist mir zZt finanziell nicht möglich)?
Danke! MfG



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