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Vorauszahlung einer Dienstleistung wird nicht zurück gezahlt. Was ist zu tun?

17. März 2016 06:53 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Monika Gansel

Zusammenfassung

Inkasso, Rechtsanwaltsgebühren

Die Vorgeschichte:

Ein Dienstleitungsunternehmen wollte für Kundenakquise eine Vorauszahlung von 3.000,- Euro netto mit Geld-Zurück-Garantie, für den Fall, dass sie es nicht schaffen, Kunden zu akquirieren.

Gesagt, getan... gewartet... nichts passiert...immer wieder vertrösten lassen.
Nachdem es mir zu Bunt geworden ist, wollte ich Garantieanspruch geltend machen. Nach mehreren Ausreden (Umzug, Technik kaputt, Krankheit, usw.) habe ich mich auf Teilzahlungen überreden lassen. Zweimal bezahlt, dann kamen wieder jede Menge Ausreden.
Ich habe hier Mahnschreiben verfasst, aber nichts passiert.
Nächster Gang ins Inkassobüro. Die haben sich der Sache angenommen. Das Unternehmen hat 1-2 Teilzahlungen geleistet und dann ist wieder nichts mehr passiert.

Das zieht sich nun über 2,5 Jahre. Inkassobüro hat mir einen Anwalt abgeraten, weil zusätzliche Kosten auf mich zukommen würden. Auch hier habe ich mich breit schlagen lassen und warte nun nach wie vor auf mein Geld. Leider geht hier nichts voran.

Man muss dazu sagen, dass das Unternehmen, das mir das Geld schuldet, fröhlich weiter im Netz Ihre Geschäfte nachgeht und dennoch nicht zahlt.

Meine Frage:
Welche Kosten würde auf mich zukommen, wenn ich einen Anwalt hinzu ziehen würde oder sollte ich es lieber bei Inkasso belassen?

Vielen Dank.


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Höhe der Rechtsanwaltskosten orientiert sich an dem Streitwert, es ist also entscheidend, wie hoch Ihre Forderung noch ist. Die Rechtsanwaltskosten bestimmen sich nach dem RVG.

Angenommen, der Rechtsanwalt wird beauftragt, 2.000,- € in einem einfachen Mahnschreiben geltend zu machen, entstehen dadurch Kosten gemäß 2301 VV RVG in Höhe von 64,26 € inkl. Mehrwertsteuer.

Nach Ihrer Schilderung wird ein einfaches Mahnschreiben erfahrungsgemäß nicht mehr viel bringen, so dass bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes dieser das gerichtliche Verfahren einleiten sollte. Die Kosten würden sich dann bei einem Streitwert von bis zu 2.000 € auf ca. 255,85 € belaufen, wenn kein Termin wahrgenommen werden muss.

Sie können auch den Rechtsanwalt damit beauftragen, einen Mahnbescheid zu beantragen.Sofern dagegen die Gegenseite keinen Widerspruch einlegt, haben Sie direkt einen Titel und können diesen vollstrecken lassen. Diese Variante macht nur Sinn, wenn Sie davon ausgehen können, dass sich die Gegenseite nicht gegen den Mahnbescheid wehren wird. Hierbei belaufen sich die Kosten bei einem Streitwert von bis zu 2.000 € auf 202,30 €.

Meiner Ansicht nach sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, entweder dass dieser Mahnbescheid beantragt oder gleich das gerichtliche Verfahren einleitet. Das Inkassobüro wird nicht mehr durchsetzen können wie die Zeit schon gezeigt hat.

Gerne können Sie sich in dieser Angelegenheiten auch an meine Kanzlei wenden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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