Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es könnte sich bei dem Vorgehen der Gegenseite um eine "Sicherungsmaßnahme" handeln. Vielfach wird ein Vollstreckungsbescheid erwirkt, um "etwas Vollstreckbares" in der Hand zu halten.
Wenn die zugrunde liegenden Forderungen berechtigt sind, macht einen Einspruch gegen des Vollstreckungsbescheid wenig Sinn, die Gegenseite würde ihre Forderung dann wahrscheinlich gerichtlich -mit noch höheren Kosten für Sie- durchsetzen.
Versuchen Sie daher nochmals mit der Gegenseite in Kontakt zu kommen und bieten Sie an, den Vollstreckungsbescheid rechtskräftig werden zu lassen und eine monatliche Ratenzahlung vorzunehmen, wenn im Gegenzug zugesichert wird, dass keine Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen, solange Sie regelmäßig zahlen. Fixieren Sie dies kurz schirftlich.
Erfahrungsgemäß sind Gläubiger eher zu Ratenzahlungen bereit, wenn sie eine Vollstreckungsmöglichkeit in der Hinterhand haben, falls der Schuldner sich nicht an Absprachen hält.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jens Jeromin
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Ok, vielen Dank.
Damit kann man schon einiges anfangen.
Folgende Frage hätte ich dazu noch, da ich dies zum
erstenmal durchmache.
Ich schreibe also noch einmal an und muß hoffen das
die einverstanden sind.
Wenn nicht kommt der Gerichtsvollzieher wohl.
Ich bin jetzt aber zwei Wochen beruflich unterwegs,
bekomme ich im negativen Fall eine Benachrichtigung
oder kommt dann der Gerichtsvollzieher schon ins Haus
und ich habe Probleme weil ich nicht da bin.
Besten Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
zwar könnte bereits jetzt aus dem Vollstrecungsbescheid gegen Sie vollstreckt werden, wird dieser jedoch infolge eines Einspruchs (bis 14 Tage nach Zustellung möglich) aufgehoben oder abgeändert, wäre die Gegenseite zum Schadensersatz verpflichet.
Deswegen wird ein Gerichtsvollzieher äußerst selten vor Ablauf der Einspruchsfrist beauftragt. Wenn Sie den Bescheid also gerade erst erhalten haben, haben Sie allein deshalb noch ein Zeitpolster.
Darüber hinaus werden Gerichtsvollzieher bei diesen Summen nicht von einem auf den anderen Tag tätig, auch hier gibt es Vorlaufzeiten. letztlich wird ein Gerichtsvollzieher auch zwei oder drei mal versuchen, Sie zu erreichen.
Soefrn der Vollstreckungsbescheid noch nicht lange in der Welt ist, stehen die Chancen gut, dass innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Vollstreckungsversuche unternommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt