Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Richtig, wenn die Mutter die alleinige Sorgeberechtigte ist, kann auch nur sie die Zusage unterschreiben und zum Vorstellungsgespräch mitkommen.
Vor diesem Hintergrund ist dann eine Kontaktaufnahme zum Vater nicht notwendig und womöglich sogar rechtlich nicht erlaubt.
Zum Thema Vormundschaft:
Dieses richtet sich meines Erachtens nach allein nach dem Recht des Herkunftslandes Ihrer Schwester, also nicht nach deutschem Recht.
D.h., das müsste man dann in Ihrem Heimatland direkt lassen und beantragen, sofern es Aussicht auf Erfolg hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg