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Visum für Minderjährigen und Vormundschaft

| 5. Oktober 2022 20:58 |
Preis: 40,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Meine 14-jährige Schwester möchte nach Deutschland mit einem Schulbesuchsvisum kommen. Dafür benötigt die Botschaft das Einverständnis der Sorgeberechtigten. Meine Eltern sind jedoch getrennt und meine Mutter hat Sorgerecht über sie. Reicht es in dem Fall, wenn nur die Mutter diese Zusage unterschreibt und beim Vorstellungsgespräch mitkommt? 
Darf die Botschaft mein Vater in dem Fall anrufen oder seine Zusage verlangen?
Gibt es außerdem die Möglichkeit, dass ich die Vormundschaft über sie übernehme? Geht das erst wenn sie in Deutschland ist oder können wir die Vormundschaft in der Heimatsland übertragen und dies gilt dann in Deutschland?
Danke! 

6. Oktober 2022 | 11:11

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Richtig, wenn die Mutter die alleinige Sorgeberechtigte ist, kann auch nur sie die Zusage unterschreiben und zum Vorstellungsgespräch mitkommen.
Vor diesem Hintergrund ist dann eine Kontaktaufnahme zum Vater nicht notwendig und womöglich sogar rechtlich nicht erlaubt.

Zum Thema Vormundschaft:
Dieses richtet sich meines Erachtens nach allein nach dem Recht des Herkunftslandes Ihrer Schwester, also nicht nach deutschem Recht.
D.h., das müsste man dann in Ihrem Heimatland direkt lassen und beantragen, sofern es Aussicht auf Erfolg hat.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Bewertung des Fragestellers 8. Oktober 2022 | 11:21

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. Oktober 2022
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