Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Verlängerung des Schengen-Visums kommt leider nur in Ausnahmefällen in Betracht, die ich hier jedoch nicht sehe.
Für längerfristige Aufenthalte ist ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das VOR der Einreise erteilt wird. Die Erteilung richtet sich nach den für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU geltenden Vorschriften.
Dieses müsste also von Ihrer Frau beantragt werden, wenn Sie wieder im Ausland ist.
Sofern Sie jedoch deutscher Staatsbürger sind, erhält sie eine Aufenthaltserlaubnis und zumeist auch eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.
Sind Sie nicht deutscher Staatsbürger, aber EU-Bürger gilt das gleiche, wenn sie zusammen in Deutschland beziehungsweise einem EU-Land dauerhaft zusammen leben.
Selbst wenn Sie nicht EU-Bürger sind, kann im Rahmen des so genannten Freizügigkeitsgesetzes eine EU-Daueraufenthaltserlaubnis von Ihnen in Betracht kommen, wonach Ihre Frau kein Visum mehr benötigt, insbesondere kein Schengen- und anderes Visum.
Das heißt, sie könnte direkt ein Aufenthaltsrecht im Wege der EU- Freizügigkeitsregelung erlangen.
Besprechen Sie das einmal mit der Ausländerbehörde
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen