Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Falsche Angaben in einem Visumantrag können zwar durchaus zu Problemen führen, insbesondere wenn sie absichtlich gemacht wurden, um bestimmte Anforderungen zu umgehen oder zu täuschen. Allerdings hängt die Schwere der Konsequenzen von der Art der falschen Angabe ab.
Eine falsche E-Mail-Adresse wirkt sich in keiner Weise auf die Erteilung eines Visums aus, da eine solche Angabe keineswegs die Voraussetzung für die Erteilung darstellt. Eine entsprechende Angabe, auch wenn sie falsch ist, wäre somit gänzlich unbeachtlich.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.