Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Frage 1: Habe ich eine Chance das verspielte Geld wieder zu bekommen? Evtl. auch über WebDoller (Sitz in Schweden)?
Um das Geld zurückzuerhalten, könnten Sie hier gegen den Anbieter vorgehen.
Allerdings ist das ganze Vorgehen recht problematisch, da der Anbieter im Ausland sitzt.
Hier wäre dann der Anbieter im Ausland anzugreifen, also zu verklagen, wenn ein außergerichtliches Vorgehen nicht greift. Hier müsste dann ein ladungsfähige Adresse ermittelt werden. Ob eine solche bei einem Onlineanbieter vorhanden ist, ist fraglich.
Das ganze Vorgehen wäre also durchaus sehr sehr zeit- und kostenintensiv und es stellt sich Frage, ob dieser Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zu dem Ergebnis steht.
Die Chancen, das Geld wiederzubekommen, stehen also eher schlecht.
Frage 2: Was kann ich tun? Gibt es eine Möglichkeit???
Ein Vorgehen gegen die Bank mit der Berufung auf § 134 BGB
wird keine Aussicht auf Erfolg haben.
Hier hätten Sie den abgebuchten Beträgen gegebenenfalls widersprechen und diese zurückbuchen müssen.
Sie können also nicht wirklich etwas tun, außer in Zukunft die Finger von solchen unzulässigen Onlinespielen lassen.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Ich habe den Beträgen widersprochen und eine Rückbuchung gefordert. Dies lehnt die Bank ja mit der o. g. Begründung zurück.
Die Zahlungen gingen über WEBDoller in Schweden. Kann ich mich an diese wenden? Ich habe mich bereits im Mai 2006 beim Casino Club und bei WebDollar sperren lassen.
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Sie sich bereits im Jahr 2006 haben sperren lassen, wie ist es dann möglich, dass Sie im Jahr 2009 noch online bei diesen Betreibern spielen können?
Das Problem mit der Bank ist, dass bei Buchungen von der Kreditkarte eine Rückbuchung meist nicht möglich ist.
Ein Zugriff auf WebDollar in Schweden ist wie gesagt daher problematisch, weil hier der Gegner im Ausland sitzt und erst gegriffen werden muss.
Dies ist nicht unproblematisch. Gegebenenfalls sollten Sie sich in Norddeutschland nach einer Rechtsanwaltskanzlei umsehen, die gute Kontakte nach Schweden hat, um den Anspruch von einem Kollegen vor Ort durchsetzen zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt