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VisaCard Rückbuchungen bei Online Casino Spiel

23. November 2009 16:17 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


17:00

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider spiele ich seit Jahren im Online Casino. Die Illegalität war mir bis dato nicht bewusst.

Frage 1: Habe ich eine Chance das verspielte Geld wieder zu bekommen? Evtl. auch über WebDoller (Sitz in Schweden)?

Vor ca. zwei Wochen habe ich bei meiner Bank die VisaCard-Abbuchungen der letzten 90 Tage beanstandet mit der Begründung § 134 BGB . Folgende Rückmeldung der Bank:
\\\\\\\\\\\\\\\\"Gem. unserer AGB\\\\\\\\\\\\\\\\"Vereinbarung für die Ausgabe der Visa Direkt Card in verbindung mit dem Girokonto\\\\\\\\\\\\\\\\" unter Punkt 5 ist die Ing Diba verpflichtet, Beträge die unter Verwendung der Visa Direkt Card verfügt worden sind, an die Vertragspartner zu vergüten. Der Girokonto Kunde ist seinerseits dazu verpflichtet, der Ing Diba diese Aufwendungen zu erstatten.
...
Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, zukünftig o. g. Transaktionen nicht mehr vorzunehmen.\\\\\\\\\\\\\\\\"

Was kann ich tun? Gibt es eine Möglichkeit???

23. November 2009 | 16:34

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Frage 1: Habe ich eine Chance das verspielte Geld wieder zu bekommen? Evtl. auch über WebDoller (Sitz in Schweden)?

Um das Geld zurückzuerhalten, könnten Sie hier gegen den Anbieter vorgehen.

Allerdings ist das ganze Vorgehen recht problematisch, da der Anbieter im Ausland sitzt.

Hier wäre dann der Anbieter im Ausland anzugreifen, also zu verklagen, wenn ein außergerichtliches Vorgehen nicht greift. Hier müsste dann ein ladungsfähige Adresse ermittelt werden. Ob eine solche bei einem Onlineanbieter vorhanden ist, ist fraglich.

Das ganze Vorgehen wäre also durchaus sehr sehr zeit- und kostenintensiv und es stellt sich Frage, ob dieser Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zu dem Ergebnis steht.

Die Chancen, das Geld wiederzubekommen, stehen also eher schlecht.


Frage 2: Was kann ich tun? Gibt es eine Möglichkeit???

Ein Vorgehen gegen die Bank mit der Berufung auf § 134 BGB wird keine Aussicht auf Erfolg haben.

Hier hätten Sie den abgebuchten Beträgen gegebenenfalls widersprechen und diese zurückbuchen müssen.

Sie können also nicht wirklich etwas tun, außer in Zukunft die Finger von solchen unzulässigen Onlinespielen lassen.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 23. November 2009 | 16:56

Ich habe den Beträgen widersprochen und eine Rückbuchung gefordert. Dies lehnt die Bank ja mit der o. g. Begründung zurück.

Die Zahlungen gingen über WEBDoller in Schweden. Kann ich mich an diese wenden? Ich habe mich bereits im Mai 2006 beim Casino Club und bei WebDollar sperren lassen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. November 2009 | 17:00

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn Sie sich bereits im Jahr 2006 haben sperren lassen, wie ist es dann möglich, dass Sie im Jahr 2009 noch online bei diesen Betreibern spielen können?

Das Problem mit der Bank ist, dass bei Buchungen von der Kreditkarte eine Rückbuchung meist nicht möglich ist.

Ein Zugriff auf WebDollar in Schweden ist wie gesagt daher problematisch, weil hier der Gegner im Ausland sitzt und erst gegriffen werden muss.

Dies ist nicht unproblematisch. Gegebenenfalls sollten Sie sich in Norddeutschland nach einer Rechtsanwaltskanzlei umsehen, die gute Kontakte nach Schweden hat, um den Anspruch von einem Kollegen vor Ort durchsetzen zu lassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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