Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich richten sich die Gebühren nach der jeweiligen Satzung. Daher kann ich ohne weiteren Angaben, das heisst, ohne den Inhalt der Satzung zu kennen, keine Beurteilung abgeben. Es gibt durchaus Satzungen, in denen nur dann die Einkommen beider Eltern als Berechnungsgrundlage dienen, wenn die Eltern mit dem Kind zusammenwohnen.
Vielleicht können Sie noch einen ergänzenden Vortrag leisten und mitteilen, welche Satzung maßgeblich ist.
Ihre Konstellation mit dem Unterhaltsverzicht und der Beteiligung bei dem Kredit ist für mich leider nicht nachvollziehbar. Bitte erläutern Sie warum die hohe Vorfälligkeitsentschädigung eine Rolle spielt. - Vielen Dank!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.
Mt freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin