Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie sollten einen Termin bei einem Notar vereinbaren und mit diesem Ihr Vorhaben im einzelnen besprechen. Wenn eine Immobilie bzw. ein Anteil daran übertragen werden soll, ist ohnehin eine notarielle Beurkundung erforderlich. Sie benötigen also bereits für die Übertragung Ihres Anteils am Haus einen Notar.
Der Notar wird Sie im Rahmen einer Besprechung darüber informieren, wie Ihre Ziele zu erreichen sind und was hierfür ggf. erforderlich ist.
Allerdings: Sollte die Vermögensübertragung allein den Zweck verfolgen, eine eventuelle Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen zu verhindern, dürfte dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht gelingen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 28.10.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 28.10.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen