Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Verwendung von nicht-lizenzfreier Musiktitel in Reels von Collab-Partnern

| 25. Juli 2025 11:20 |
Preis: 47,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


13:30

Guten Tag,

wir haben als Unternehmen einen Instagram Account. Hier erstellen und posten regelmäßig User Beiträge und Reels mit nicht-lizenzfreier Musik, die uns dann anschließend als Collab-Partner markieren.
Wir erhalten dann eine Collab-Anfrage dieser User. Wenn wir diese Anfrage annehmen, erscheint dieser Beitrag / dieses Reel dann ab sofort nicht nur auf der Seite des Users sondern auch auf unserer Seite bzw. in unserem Feed. Es ist allerdings klar erkennbar, dass es sich um Content handelt, der nicht direkt von uns erstellt wurde, sondern von dem User, der ihn auch ursprünglich erstellt hat. Wir zeigen also quasi auf unserer Seite nur, was der User so gemacht hat.

Die Frage lautet nun, ob wir zukünftig Gefahr laufen, abgemahnt zu werden wegen der Nutzung nicht-lizenfreier Musik. Oder ob wir uns zurücklehnen können, weil wir ja nicht de ursprüngliche Ersteller des Reels sind und nur das zeigen, was andere zu verantworten haben sozusagen.

Es handelt sich in diesen Beiträgen/Reels um Inhalte, die die Verwendung unserer Produkte zeigen. Man kann also denke ich schon unterstellen, dass diese Beiträge und Reels verkaufsfördernd für uns wirken.

Danke für Ihre Rückmeldung dazu.

MFG

25. Juli 2025 | 11:45

Antwort

von


(2757)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach dem gegebenen Kontext besteht für Ihr Unternehmen durchaus ein rechtliches Risiko, wenn Sie als Collab-Partner auf Instagram Beiträge und Reels von Usern übernehmen, in denen nicht-lizenzfreie Musik verwendet wird.

Zunächst ist festzuhalten, dass die Verwendung von nicht-lizenzierter Musik in Social-Media-Beiträgen grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Dies gilt unabhängig davon, ob der Beitrag von Ihnen selbst oder von einem Dritten (hier: dem User) erstellt wurde. Sobald Sie als Collab-Partner auftreten und der Beitrag auch in Ihrem Unternehmens-Feed erscheint, machen Sie sich diesen Inhalt zumindest teilweise zu eigen.

Entscheidend ist, ob Sie sich die fremden Inhalte "zu eigen machen". (vgl. z.B. BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07). Wichtig ist daher, dass die Inhalte deutlich als fremde Inhalte gekennzeichnet werden. Für fremde Inhalte haften Sie erst, wenn Sie diese nach positiver Kenntnis von deren Rechtswidrigkeit nicht umgehend entfernen.

Das bedeutet: Wenn Sie als Unternehmen durch die Annahme der Collab-Anfrage den Beitrag in Ihren eigenen Feed übernehmen, besteht die Gefahr, dass Sie sich diesen Inhalt zu eigen machen. Dies gilt insbesondere, wenn der Beitrag verkaufsfördernd für Ihr Unternehmen wirkt, wie Sie selbst anmerken. In diesem Fall ist die Abgrenzung zwischen fremdem und eigenem Inhalt für Außenstehende nicht immer klar, und Sie profitieren wirtschaftlich von dem Beitrag.

Selbst wenn Sie den Beitrag als fremden Inhalt kennzeichnen, haften Sie ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Kenntnis von einer Rechtsverletzung (hier: Urheberrechtsverletzung durch nicht-lizenzierte Musik) erlangen und den Beitrag nicht umgehend entfernen. Das Risiko einer Abmahnung besteht also insbesondere dann, wenn Sie wissen oder wissen müssten, dass in dem Beitrag nicht-lizenzierte Musik verwendet wird.

Zusammenfassend:

- Sie laufen Gefahr, abgemahnt zu werden, wenn Sie als Collab-Partner Beiträge/Reels mit nicht-lizenzfreier Musik in Ihren Unternehmens-Feed übernehmen.

- Die Haftung kann auch dann greifen, wenn Sie nicht der ursprüngliche Ersteller sind, insbesondere wenn Sie sich den Inhalt zu eigen machen oder von der Rechtswidrigkeit Kenntnis haben.

- Eine klare Kennzeichnung als fremder Inhalt kann das Risiko mindern, schützt Sie aber nicht vollständig, wenn Sie von der Rechtsverletzung wissen.

- Da die Beiträge verkaufsfördernd für Ihr Unternehmen sind, ist die Schwelle zur eigenen Verantwortlichkeit schnell überschritten.

Mein Rat: Sie sollten Collab-Anfragen für Beiträge mit nicht-lizenzfreier Musik nicht annehmen oder zumindest vor Annahme prüfen, ob die verwendete Musik lizenziert ist. Andernfalls besteht ein erhebliches Risiko für Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 25. Juli 2025 | 13:26

Danke für die ausführliche Antwort, ich habe es befürchtet. Gehe ich also recht in der Annahme, dass ein weltbekannter Song von AC/DC eine größere Gefahr darstellt als ein Song von irgendeinem No-Name Künstler? Im zweiteren Fall könnte man sich also im Streitfall eher aus der Schlinge ziehen als wenn ganz offensichtlich ein Welthit genutzt wurde?

Danke für Ihre Rückmeldung.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Juli 2025 | 13:30

Zum einen ist es schon unwahrscheinlicher, dass ein unbekannter Künstler seine Rechte in gleichem Maße nachverfolgen kann wie ein großer Künstler bzw. dessen Label und Verlag. Zudem können Sie sich san. eher darauf berufen, dass die Rechtsverletzung für Sie nicht offensichtlich war, wenn Sie sich die Inhalte nicht zu eigen gemacht haben. Ein gewisses Risiko verbleibt aber dennoch.

Bewertung des Fragestellers 28. Juli 2025 | 13:27

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Meine Frage wurde kompetent und detailliert beantwortet, auch die Nachfrage. Besser geht nicht

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Jan Wilking »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 28. Juli 2025
5/5,0

Meine Frage wurde kompetent und detailliert beantwortet, auch die Nachfrage. Besser geht nicht


ANTWORT VON

(2757)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht