Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Ablehnung des Gnadengesuches hätte schriftlich zugestellt werden müssen, d.h. Sie hätten hiervon Kenntnis erlangen müssen, wenn Sie den Antrag gestellt haben. Hat Ihr Anwalt diesen Antrag gestellt, wird Ihr Anwalt auch die Antwort erhalten haben.
Ein Recht auf Gnade gibt es nicht, d.h. hiergegen sind auch keine Rechtsmittel denkbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer umstrittenen Entscheidung bereits hierzu Stellung bezogen (BVerfGE 25, 352
) und Artikel 19 IV GG
für nicht anwendbar bezeichnet, d.h. es besteht laut BVerfG bei Gnadenentscheidung kein Rechtsanspruch und auch kein Anspruch auf eine ermessensfehlerhafte Entscheidung.
Sie müssen zunächst in Erfahrung bringen, ob und wenn ja mit welchen Gründen das Gnadengesuch abgelehnt wurde.
sind nunmehr neue Gründe entstanden, so können Sie erneut ein Gnadengesuch stellen.
Beachten Sie unbedingt, dass das Gnadengesuch nicht die Vollstreckung hemmt. Stellen Sie sich auf alle Fälle selber, um ggf. eine Halbstrafe zu bekommen oder aber in den offenen Vollzug zu gelangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
gibt es denn keine möglichkeit für mich um eine inhafteirung zu umgehen, ich bin bereit eine Geldstrafe zu leisten oder tätig in öffentlichen einrichtungen zu werden, ich bin bereit alles zu tun um nicht in gefängnis zu müssen weil ich wirklich alles veröieren werde, es wird von einer resozialisierung gesprochen für mensvhen die inhaftiert werden aber wieso mich erst aus all dem raus hilen und dann wieder resozialisieren.
Ich bin mit meinem latein am ende und weiss nicht mehr weiter, ich habe gegen das Gesetz verstoßen jedoch kann es nicht im interesse der allgemeinheit sein mir alles durch eine inhaftierung zu nehmen, ich meine ich bin steuerzahler seit über 16 jahren und wenn ich inhaftiert werde, werde ich eine last für die menschen die steuern zahlen, der Aufenthalt im gefängnis wird den staat geld kosten, dann durch den verlust meiner arbeit werde ich alg beziehen müssen, statt den staat zu entlasten werde ich auch eine last und ich denke da muss mir doch eine tür offen stehen.
Bitte sagen sie mir das es eine möglichkeit gibt um nicht ins gefängnis zu müssen.
ich bereue die tat und werde niemals wieder etwas machen was gegen das gesetz ist
Es gibt leider keine weitere Möglichkeit als die Gnade. Die Reue hätte das Gericht im Urteil überprüfen müssen. Haben Sie hier alle Rechtsmittel ausgeschöpft? Schicken Sie uns aber gerne die Ablehnung des Gnadengesuches zu. Gerne schaue ich mir das noch einmal an.
Wie gesagt, bei gute Führung können Sie in den offenen Vollzug umziehen. Sprechen Sie hier unbedingt mit Ihrem Anwalt, dass dieser das für Sie in die Wege leitet.
Viele Grüße
Dr. C. Seiter