Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst ist festzuhalten, dass Sie nach Ihren Angaben ordnungsgemäß gekündigt haben. Hier wäre es noch von Bedeutung, ob Sie diese Kündigung nachweisen können. Vielleicht per Einwurfeinschreiben oder Bestätigung des Anbieters?
Hinsichtlich des "neuen Vertrags" mit monatlicher Kündigung kommt es darauf an, was tatsächlich vereinbart worden ist. Liegen 2 übereinstimmende Willenserklärungen vor, welche eine Vertragsvelängerung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vorsehen, ist eben ein solcher Vertrag abgeschlossen worden und nicht über die Dauer von 24 Monaten.
Sie sagten außerdem, dass dies telefonisch erfolgt sei. Handelt es sich um einen Verbrauchervertrag (SIe sprachen von einer eigenen Mitarbeiterin)? Dann käme ggf. das 14 tägige Widerrrufsrecht für Sie in Frage. Hier käme es dann trotz Ablauf der 14 Tage darauf an, ob Sie ordentlich belehrt worden sind. Als Verbraucherin könnten Sie zumindest den Widerruf erklären um alle Chancen zur Vertragslösung zu nutzen, falls die Widerspruchsfrist nicht begonnen haben sollte (dies müsste gesondert geprüft werden, insb. anhand etwaiger Unterlagen).
Zur Ansicht des Anbieters, es läge ein "normale" Vertragsverlängerung mit 24 Monaten vor:
Zunächst ist neben dem Widerruf (sofern Verbraucher) zu empfehlen, dass Sie deutlich machen, keinen derartigen Vertrag geschlossen oder gewollt zu haben. Fordern Sie den Anbieter zur unverzüglichen Bestätigung auf, dass kein derartiger Vertrag zu Stande kam.
Aus der Praxis habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass einige Anbieter tatsächlich erst auf anwaltliche Schreiben reagieren. In solchen Fällen, habe ich immer verschiedene Wege eingeschlagen (Anfechtung, Mängelrügen + außerordentliche Kündigung). Oftmals geben die Anbieter dem anwaltlichen Druck nach. Gerne können Sie diesbezüglich einmal Kontakt zu uns aufnehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Über eine wohlwollende Bemerkung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
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