Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die fehlende Hardware ist kein Grund für eine Nichtigkeit, aber ein Grund für eine Rücktrittserklärung.
Da das Angebot von Vodafone (neuer und teurerer Vertrag) nicht zu Ihrer Annahme (neuer und gleichteurer Vertrag) paßt, ist der Vertrag sowieso nichtig.
Die Gegenseite muß beweisen, dass Sie den teureren Vertrag angenommen haben.
Ich empfehle daher, dass Sie die Gegenseite auf die Nichtigkeit des Vertrages aufgrund mangelnder Zustimmung hinweisen und zugleich hilfsweise den Rücktritt wegen fehlender Hardware erklären.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.