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Vertragsrecht: vierfach erhöhte Rechnung vom Steuerberater

| 11. April 2019 13:28 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
würde Ihnen gerne hiermit meinen Fall schildern (versuche mich so knapp wie möglich zu fassen).
Bin seit 2011 selbständig in Form einer Einzelunternehmung und somit auch zur jährlichen Steuererklärung uns Abgabe verpflichtet. Dafür nehme ich jährlich die Dienste eines Steuerberaters (Steuerberatungsgesellschaft) in Anspruch (lediglich jährliche Steuererklärung; Umsatzsteuer-/Einkommenssteuervorauszahlungen pro Quartal werden von mir selbst über ELSTER getätigt). Die Gesamtkosten hierbei bewegten sich in den letzten Jahren innerhalb eines Kostenrahmens von ca. 700-850 € (eine Rechnung).
Diese beinhaltete:
• Umsatzsteuererklärung
• Einkommensteuererklärung
• Überschussermittlung aus Vermietung und Verpachtung
• Überschussermittlung aus selbständiger Arbeit
• DATEV Kosten
Dieses Jahr (Steuererklärung für 2018) beläuft sich die Rechnung auf insgesamt 2800 € (4 separate Rechnung). 2800 € für den 1:1 gleichen Aufwand wie auch in den letzten Jahren (die Steuererklärung wurde innerhalb von 2 Wochen vom Steuerberater erledigt und zugesendet). Nur für eine grobe Aufwandseinschätzung: meine Erklärung beinhaltete im Wesentlichen 18 Rechnungen.
Zudem wird eine Nachforderung für die Steuererklärung 2017 erhoben (6 Monate später) hinsichtlich des aufgeführten Postens "Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege", welche sich auf 642,60 € beläuft bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 17000 € !!!! (nur für das Kontieren der Belege; hinzu kamen die üblichen Kosten von 732 € für meine gesamte Steuererklärung). Steht für mich bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 17000 € in keinem Verhältnis. Meiner Ansicht nach wurde diese Nacherhebung getroffen, um den gleichen Posten auch für 2018 rechtfertigen und erheben zu können (2018 dann 857 € nur für diesen Posten).
Es geht mir gar nicht mal so sehr um diese Nacherhebung sondern vielmehr um die Gesamtkosten für eine Steuererklärung 2018 von 2800 €. Das sind über 2000 € mehr als bisher. Offensichtlich gab es im Mißmut gegen mich, weil ich mit einigen Vorgängen bei der Steuererklärung nicht einverstanden war und so versucht man mich nun mit einer völlig überhöhten Kostenabrechnung als Kunde loszuwerden.
Was kann ich tun? Der Steuerberater verspricht natürlich, dass er alles begründen kann und alles absolut rechtens ist. Meine Meinung nach ist es das nicht. Ich bin völlig überrascht wurden mit der Höhe dieser Rechnung, zumal es definitiv KEINEN MEHRAUFWAND gab, zu den Jahren zuvor. Der Verdienst viel deutlich höher aus als im Jahr zuvor. Allerdings hatte ich einen fast identischen Gewinn auch bereits 2011 und 2012 und auch hierbei beliefen sich die Kosten für die Steuererklärung gerade mal auf 650 € (allerdings anderer Steuerberater).
Was ist Ihre Einschätzung in dieser Sache? Macht es Sinn, diesbzgl. rechtliche Schritte einzuleiten? Bitte geben Sie mir die entsprechenden Paragraphen und Rechtstexte an die Hand. Das würde mir weiterhelfen.
Ich finde, man kann das nicht widerstandslos hinnehmen und akzeptieren. Schon alleine um nachfolgenden Klienten dieser Steuerberatungsgesellschaft einen Dienst zu erweisen.
Danke für Ihre Einschätzung und Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

11. April 2019 | 15:11

Antwort

von


(332)
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Gebühren halte ich für überhöht ohne dies groß in Zweifel ziehen zu können. Es wird immer nach dem Gegenstandswert abgerechnet und nach den Tätigkeitsschlüsseln aus der Gebührenordnung. Die Abrechnungen müsste ich aber auf jeden Fall selber gesehen und geprüft haben. Bitte senden Sie mir diese unter fricke-peter@web.de zu, damit ich Ihnen dann weitergehenden Rat erteilen kann.

MFG Fricke


Rückfrage vom Fragesteller 15. April 2019 | 15:57

Sehr geehrter Herr Fricke,

bei Nachfrage sagte man mir, dass es durchaus üblich sei, dass separate Kosten diesbzgl. erhoben werden, worauf ich entgegnete, dass dies bisher aber NIE gesondert und vor allem nicht in dieser Höhe abgerechnet wurde. Um meinem/diesem Argument zuvorzukommen, wurde mit gleichem Rechnungsdatum nachträglich eine Rechnung in ähnlicher Höhe für die Kontierung von 2017 (Abschluss der Steuererklärung 2017 schon vor 6 Monaten erfolgt; Rechnung für diese Steuererklärung längst überweisen) nachträglich vorgenommen. Genauer wurde darauf telefonisch nicht mehr eingegangen; stattdessen wurde ich an den Herrn in der Buchführung verwiesen, da man mir hierzu keine weitere Auskunft erteilen könne. Leider konnte ich den Herrn in der Buchführung nicht erreichen. Aber man versprach mir einen Rückruf der betreffenden Person, welcher bis heute nicht erfolgt ist.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. April 2019 | 17:10

Alles klar, Antwort kommt...

Ergänzung vom Anwalt 15. April 2019 | 13:42

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich habe mir die Rechnungen angeschaut. Über die Fakturierung kann ich später noch etwas schreiben. Es fällt aber zunächst auf, daß neben den normalen Jahresabschlüssen auf einmal gesondert Kontierung abgerechnet wurde. Das sind Buchungsposten, mit denen ein Steuerberater teilweise mehr verdient als mit den Jahresabschlüssen.

Das hätte aber vorher angekündigt werden müssen. Außerdem gehe ich davon aus, daß bei einer geordneten oder geringen Buchführung die Sätze durchaus niedriger hätten angesetzt werden können.

Ich bitte mal um Mitteilung, warum auf einmal diese Posten gesondert abgerechnet werden. Hat Ihr Steuerbüro einen Grund hierzu benannt.

MFG

Fricke

Bewertung des Fragestellers 2. Mai 2019 | 16:47

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