Hallo,
am 19.6. hat meine Frau Rebecca (Person A) eine Buchungsanfrage über ein Portal der Stadt XY an die Ferienwohnung "X" gestellt.
Da die Anfrage nicht für sie, sondern für ihren Schwiegervater (Person B) gelten sollte, hat sie seinen Namen und Adresse angegeben. Da er nicht mehr besonders gut hört und auch wir für ihn weiterhin die Kommunikation übernehmen wollten, hat sie ihre eigen E-Mail Adresse angeben und meine Mobilfunknummer.
Diese Antwort kam dann vom Portal und waren so auch dem Vermieter (Person X) zugänglich:
Lieber Vermieter!
Folgende Anfrage ist für Sie eingegangen:
Angefragter Betrieb: Ferienwohnung X
Angefragtes Produkt: Ferienwohnung X
Verpflegung: keine Verpflegung
Preiswunsch: von € bis € Unterkunftstyp: Kein besonderer Wunsch
Anzahl Erwachsene: 2
Anzahl Kinder: 0
Kontaktdaten des Gastes:
Anrede: Herrn
Vorname: Person B
Straße: Adresse Person B
E-Mail: Person A
Telefon: Person C
Daraufhin bekamen wir die Antwort vom Vermieter (Person X):
Sehr geehrter Herr BC…. (Person B und C haben den gleichen Nachnamen)
Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Gerne bestätige ich Ihnen die Buchung unserer Ferienwohnung zum gewünschten Zeitraum.
Ihr Aufenthalt würde € xy,- kosten:
Ferienwohnung pro Übernachtung € x,-
Kurtaxe pro Person und Übernachtung € 3,-
Bitte bestätigen Sie mir kurz ob Sie noch interessiert sind.
So, nun geht die Geschichte weiter….
Da wir mittlerweile ein besseres Angebot über eine andere Ferienwohnung (Z) über ein andere Portal gefunden hatten, reagierten wir auf die Antwort nicht mehr und waren davon ausgegangen, das die Anfrage hinfällig sei. Außerdem Hatten meine Frau ihre Schwiegereltern (Person B) nie über die Anfrage bei der Ferienwohnung X informiert.
Nach guten zwei Monaten rief mich nun Vermieterin (Person X) an und wollte wissen ob die Buchung noch bestehen würde (wir (Person A & C) haben dieser nie zugestimmt).
Da ich zu diesem Zeitpunkt diese Anfrage und den Vorgang komplett vergessen hatte und nur noch wusste das meine Eltern (Person B) zum gleichen Zeitraum in den gleichen Ort gehen wollte, gab ich (PersonC) der Vermieterin X die Telefonnummer der Person B (Schwiegereltern)
Diese (Person B) Bestätigten unter der Annahme das es sich um ihre Ferienwohnung (Z) handle diese, da sie auch nicht mehr den Name der Vermieterin (X) und ihrer Ferienwohnung (X) wusste.
Und damit war die Axt am Baum.
Nun meine Frage:
Hat irgend jemand in dem Kuddelmuddel den Mietvertrag abgeschlossen?
Person A&C durch Ihre Anfrage, oder Person B die von der Anfrage der Ferienwohnung X und deren Mietbedingungen gar nichts wusste?
Ich weis das es nicht mehr komplizierter geht. Da sämtliche dummen Zufälle zusammen gekommen sind. Dier Vermieterin X möchte nun 100% der Mietausfälle geltend machen obwohl aus unserer Sicht keiner einen Fehler gemacht hatte. Bitte Helfen sie uns!!!
Vielen Dank!
"Gerne bestätige ich Ihnen die Buchung unserer Ferienwohnung zum gewünschten Zeitraum.
Ihr Aufenthalt würde € xy,- kosten:
Ferienwohnung pro Übernachtung € x,-
Kurtaxe pro Person und Übernachtung € 3,-
Bitte bestätigen Sie mir kurz ob Sie noch interessiert sind." kann ich nach den §§ 145 ff. BGB nur so deuten, dass für einen final aus Warte des Vermieters bindenden Vertragsschluss noch das Bekunden des "Interesses" in Form einer weiteren "Bestätigung" notwendig gewesen wäre. An dieser fehlt es hier offenbar.
Somit kann ich keinen Vertragsschluss bindender Art erkennen. Aus diesem Grund sind auch die Fragen der wirksamen Stellvertretung und der Haftung eines "falsus procurator" erst einmal nicht mehr fallentscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Rückfrage vom Fragesteller20. September 2022 | 06:19
Verstehe ich das richtig, das somit nicht nur der Vertrag sondern auch das Angebot hinfällig war?
Heist das, dass Person B auch keinen Vertrag einhergegangen ist?
(Zumal Person B am Telefon nur der Name der Vermieterin X, des Hauses X und die Aufenthaltsdauer X genannt wurde. Weder Preis noch Adresse oder irgendwelche anderen Mietbedingungen).
Herzlichen Dank schon mal für Ihre Antwort.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt20. September 2022 | 08:22
Sehr geehrte Fragensteller,
aus meiner Warte hat der Vermieter den Vertrag nicht angenommen, sondern ein "neues Angebot" gemacht, dessen Bestätigung er erbeten hat. Anders kann man seine Äußerungen in der Gesamtheit nicht auslegen.
Offenbar fehlte es ja auch an den vereinbaren essentialia negotii ( "Weder Preis noch Adresse oder irgendwelche anderen Mietbedingungen" ). Genau das sind aber wesentliche Bestandteile eines Vertrages.