Sehr geehrter Ratsuchender,
eine abschließende Beantwortung Ihrer Frage ist ohne Kenntnis der Vertragsbedingungen mit dem Vermieter und dem Vermittler nicht möglich.
Ich unterstelle die Anwendung des Mietrechts und nicht die Vorschriften über die Pauschalereise.
Im Mietrecht ist eine Kündigung /Stornierung nicht möglich, wenn Sie nicht anreisen können oder wollen.
Sie werden daher - vorbehaltlich einer Prüfung der Vertragbedingungen - mit der Rückzahlung warten müssen.
(Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Wohnung nicht vermietet werden könnte, müssten Sie sogar den vollen Mietpreis zahlen, abzüglich ersparter Aufwendungen.)
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 18.06.2020 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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18.06.2020
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09:03
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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