Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Ihr Vertrag endete in der Tat schon am 30.09.2013 und nicht erst am 30.11.2013. Die Vertragsaussetzung von zwei Monaten bewirkt eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um zwei Monate. Die zwei Monate, während denen der Vertrag ruht, werden einfach hinten dran gehängt. Sie haben leider diesen Zeitraum doppelt berechnet, indem Sie davon ausgegangen sind, dass die Verlängerung der Vertragszeit zusätzlich zu der Aussetzung von zwei Monaten zu berechnen ist. Aussetzung und Verlängerung sind hier aber ein und dasselbe - der Vertrag verlängert sich um den ausgesetzten Zeitraum.
Die Kündigung ist daher in der Tat leider zu spät erfolgt und der Verein kann auf der Zahlung des Mitgliedsbeitrags für ein weiteres Jahr bestehen.
Trotz der wenig erfreulichen Nachrichten wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende; bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Mauritz
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Vielen Dank für die rasche Antwort und der damit verbundenen Nachhilfestunde in Mathematik :-)
Ihnen ebenfalls ein schönes Wochendende.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian F.
Keine Ursache. Der Teufel steckt halt manchmal im Detail ;-)