Vertragskündigung der Mitgliedschaft im Sportverein
| 06.09.2013 12:38
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz
Zusammenfassung: Zur Frage, wie die Kündigungsfrist eines Vertrages zu berechnen ist, wenn der Vertrag während seiner Laufzeit für eine bestimmte Zeitspanne ausgesetzt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie wegen folgendem Problem:
Am 01.08.2012 trat ich einem Sportverein bei. Die Vertragslaufzeit belief sich auf 12 Monate und wird laut Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert, wenn keine Kündigung sechs Wochen vor Verlängerung eingeht.
In meinem Fall wurde mir aber wegen beruflicher Günde seitens des Vereins eine Vertragsaussetzung (nicht nur Beitragsaussetzung!) für August und September 2013 gewährt.
Siehe hierzu den Ausschnitt aus betreffender eMail:
"[...] ausnahmsweise sind wir damit einverstanden, Deine Mitgliedschaft für 2 Monate - und zwar im August und September, also prüfungsnah - auszusetzen. Für diese beiden Monate werden wir somit keine Beträge einziehen.
Bitte beachte, dass sich dadurch die Vertragslaufzeit entsprechend verlängert, was Du bitte im Fall einer Kündigung beachten müsstest. [...]"
Nun habe ich aufgrund eines Wohnungswechsels und damit einhergehenden unwirtschaftlichem Fahrtweg (Fahrtdauer ca. 40 - 50 Minuten, einfacher Weg), den Vertrag am 02.09.13 gekündigt. Nach meiner Auffassung rechtzeitig, da der Vertrag ja um zwei Monate ausgesetzt wurde und somit ja eigentlich bis Ende November 2013 laufen müsste? (Zwei Monate Aussetzung + die zwei Monate Laufzeit hinten angehängt)
Die Kündigung wird nun seitens des Vereins nicht anerkannt, da nach deren Angaben der Vertrag nur bis 30.09.13 laufen würde und die Kündigungsfrist am 15.08.2013 abgelaufen wäre. Somit soll ich nun bis einschließlich September 2014 die Monatsbeiträge bezahlen. Auch bei höflicher Nachfrage wegen Kulanz wurde nicht von dieser Position abgerückt.
Siehe hierzu folgenden Auszug:
"[...] Deine Mitgliedschaft wurde ab dem 01.08.2012 für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um diese Laufzeit (plus die zwei Monate Aussetzung), sofern sie nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf gekündigt wurde. In Deinem Fall hätte also die Kündigung spätestens zum 15.08.2013 erfolgen müssen.
Das bedeutet: Deine Mitgliedschaft endet aufgrund der jetzt erfolgten Kündigung erst zum 30.09.2014. Bis dahin sind die monatlichen Mitgliedsbeiträge weiterhin fällig und werden entsprechend den bestehenden Vereinbarungen entspechend abgebucht. Der letzte Beitrag wird im September 2014 eingezogen. [...]"
-> Welche Möglichkeiten habe ich nun?
-> Liegt der Verein im Recht und die Fristsetzungen sind so richtig wie vom Verein behauptet?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian F.
Einsatz editiert am 06.09.2013 12:47:37