Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Ihre Abmeldung per E-Mail war wirksam. Der Internetdating-Anbieter hat daher kein Recht, von Ihnen noch weitere Monatsgebühren zu verlangen, weder bis zum 12.08., noch bis zum 12.10.
Der Grund dafür ist relativ einfach: Wenn der Anbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kündigung per E-Mail zulässt, kann er diese Regelung nicht nachträglich zu Ihrem Nachteil ändern und nunmehr verlangen, dass die Abmeldung innerhalb des Accounts vollzogen werden muss. Verträge sind nun einmal mit den Konditionen einzuhalten, unter denen sie geschlossen wurden.
Machen Sie dem Anbieter daher deutlich, dass Sie keine weiteren Zahlungen mehr leisten werden und dass Sie etwaige Abbuchungen sofort zurück buchen lassen werden. Wenn der Anbieter nicht einlenkt und seine Forderungen aufrecht erhält, können Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragen.
Ihrer Schilderung entnehme ich, dass es Ihnen nicht zwingend darum geht, die Zahlung zu vermeiden, sondern darum, dass diese Firma keine Abbuchungen mehr vornimmt. Ggf. möchten Sie nicht, dass der Name dieser Firma auf Ihren Bankauszügen auftaucht. Sie können dem Anbieter natürlich auch anbieten, dass Sie gegen die sofortige Zahlung des geforderten Restbetrages aus dem Vertrag entlassen werden. Dies lässt sich sicher auch so einrichten, dass keine Abbuchung vorgenommen werden muss. Aber nochmal: Im Recht sind hier Sie und nicht der Anbieter.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt