Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Da Sie den Vertrag unmittelbar vor Ort geschlossen haben, besteht weder ein Widerrufs- noch ein Rücktrittsrecht.
Auch wenn Ihre Vertragskopie auf der Rückseite keine AGB enthält, weil es sich um eine Kopie der Vorderseite handelt, ist der Vertrag wirksam geschlossen und rechtsgültig.
Der eigentliche Vertrag, den Sie unterschrieben haben, enthält auf der Rückseite die AGB.
Sie sind daher an den geschlossenen Vertrag gebunden.
Mit freundlichen Grüßen
2. Juni 2011
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07:31
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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