Sehr geehrter Fragesteller,
einen Paragraphen, nachdem Verträge ohne Unterschrift nicht gültig sind, gibt es nicht, da Verträge auch ohne Unterschrift, mündlich oder sogar konkludent durch entsprechendes Verhalten geschlossen werden können.
Die Firma ist allerdings in der Beweispflicht, dass diese Ihnen den Vertragsschluss nachweist, in welcher Form auch immer.
Tut sie das nicht, wird sie vor Gericht auch verlieren, sodass Sie nicht mehr tun können als nachfragen, bzw. eine negative Feststellungsklage erheben können, wo dann gerichtlich festgestellt wird, dass kein Vertrag besteht.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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