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Vertrag mit Selbständigen

22. August 2005 16:43 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Nina Marx

Meine Lebensgefährtin hat im Oktober 2004 eine Sonnenstudio eröffnet. Alles fing gut an, bis am 11.11.2004 ein Handelsvertreter an der Tür klingelte und ihr einen Werbevertrag aufschwatzte.
Es sollte um Werbung an Sozialmobilen gehen, die Rate betrug 167 € p.M. (20 Monate Laufzeit). Da ich bei dem Gespräch nicht dabei war, schaute ich mir die Unterlagen am Abend an. Mir war das Ganze nicht ganz klar und ich rief am selben Abend den Vertreter an, das er diesen Vertrag vernichten solle. Meine Lebensgefährtin hat übereilt gehandelt, ist ja auch verständlich, das geschäft war erst 5 Wochen auf und es lief auch gut. Ich hatte mich auf die Aussage des Vertreters verlassen und sicherheitshalber auch einen Widerspruch an die Werbefirma direkt versandt. Bis Ende Juli diesen Jahres hat sich niemand gemeldet. Dann kam plötzlich ein Korrekturabzug von der Firma und die erste Rate wurde vom Geschäftskonto abgebucht. Wir waren entsetzt. Bei einem Telefonat mit der Firma sagte sie uns das es kein Rücktrittsrecht gebe, wenn wir die Werbung nicht wünschen kostet das ca. 2.600 EURO. Wie sollen wir uns denn nun verhalten ?! Wir können sie Raten nur schwer aufbringen da wir das Studio vor kurzem ausgebaut haben.

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:

1.Soweit ich Sie richtig verstanden habe, hat Ihre Freundin den Vertrag im Fitnessstudio geschlossen und das während Ihrer arbeitenden Tätigkeit. Wenn das so war, kann ich Ihnen nur wenig Hoffnung machen, dass Sie den Vertrag widerrufen können.

2.Ein Widerrufsgrund/Rücktrittsrecht steht Ihnen nur zu, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Ein gesetzliches Widerrufsrecht entfällt, da kein Haustürgeschäft vorliegt, weil Ihre Freundin nicht als Verbraucherin gehandelt hat. Ein Rücktrittsrecht gibt es, wenn ein mangelhafter Vertrag vorliegt o.ä.

3.Da ich aber den Vertrag nicht gesehen habe, würde ich vorschlagen, Sie lassen den Vertrag vor Ort von einem Kollegen prüfen. Da es rechtlich wohl keine schwierige Sache ist, wird diese Prüfung für zwischen 200 und 300 Euro zu bekommen sein.

Der Kollege kann dann sehen, ob der Vertrag vielleicht sittenwidrig ist oder anfechtbar ist (wegen Täuschung oder Drohung). Ebenso ist daran zu denken, ob der Vertrag durch Ihre Reaktion und das Gespräch mit dem Vertreter einvernehmlich aufgelöst wurde. Diese Lösung wäre schön, ist aber nur realistisch, wenn dafür gute Beweise vorhanden sind (wie z.B. Der Brief von Ihnen, das Telefongespräch ).

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin

www.anwaeltin-heussen.de

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