Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:
1.Soweit ich Sie richtig verstanden habe, hat Ihre Freundin den Vertrag im Fitnessstudio geschlossen und das während Ihrer arbeitenden Tätigkeit. Wenn das so war, kann ich Ihnen nur wenig Hoffnung machen, dass Sie den Vertrag widerrufen können.
2.Ein Widerrufsgrund/Rücktrittsrecht steht Ihnen nur zu, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Ein gesetzliches Widerrufsrecht entfällt, da kein Haustürgeschäft vorliegt, weil Ihre Freundin nicht als Verbraucherin gehandelt hat. Ein Rücktrittsrecht gibt es, wenn ein mangelhafter Vertrag vorliegt o.ä.
3.Da ich aber den Vertrag nicht gesehen habe, würde ich vorschlagen, Sie lassen den Vertrag vor Ort von einem Kollegen prüfen. Da es rechtlich wohl keine schwierige Sache ist, wird diese Prüfung für zwischen 200 und 300 Euro zu bekommen sein.
Der Kollege kann dann sehen, ob der Vertrag vielleicht sittenwidrig ist oder anfechtbar ist (wegen Täuschung oder Drohung). Ebenso ist daran zu denken, ob der Vertrag durch Ihre Reaktion und das Gespräch mit dem Vertreter einvernehmlich aufgelöst wurde. Diese Lösung wäre schön, ist aber nur realistisch, wenn dafür gute Beweise vorhanden sind (wie z.B. Der Brief von Ihnen, das Telefongespräch ).
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
www.anwaeltin-heussen.de
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