Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Nach der Rechtsprechung gilt bei einer Mehrheit von Darlehensnehmern grundsätzlich ein Darlehen als von allen empfangen, wenn dieses auch nur an einen ausgezahlt wird. Damit würde das Darlehen als an Sie beide ausgezahlt gelten, auch wenn nur Ihr Ehemann dieses erhalten hat. Im Übrigen werden Darlehensnehmer in der Regel als Gesamtschuldner behandelt, was dann bedeutet, dass Sie auch für den vollen Betrag haften.
Etwas anderes kann sich entweder aus dem Darlehensvertrag an sich oder den Umständen ergeben. Wenn z.B. dem Darlehensgeber bekannt war, dass das Darlehen nur an Sie beide gemeinsam (oder z.B. jeweils zur Hälfte) ausgezahlt wurde, könnte dies z.B. Ihre Haftung ggf. ausschließen.
Daneben kann Ihre Haftung auch ausscheiden, wenn sich die Einbeziehung von Ihnen in den Vertrag als sittenwidrig darstellt, so z.B. weil Sie vermögens- und einkommenslos sind und Sie allein aus emotionaler Verbundenheit in den vertrag mit eingestiegen sind, was dem Darlehensgeber bekannt war und durch diesen ausgenutzt wurde.
Im Ergebnis ist Ihre Frage daher ohne besondere Umstände grundsätzlich mit „ja" zu beantworten. Allerdings gibt es ja nach Vertragstext und weiteren Umständen durchaus Konstellationen, in denen eine Haftung auch verneint werden kann. Es kann sich also durchaus lohnen, dies vollständig überprüfen zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort zunächst weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
14. März 2016
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15:11
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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