Ich habe einen Vertrag als Selbsständiger mit Anmeldung Gewerbe im Auskunftsverfahren mit einem Regionalleiter abgeschlossen. Durch einen persönlichen Vorwurf mir gegenüber und meine anschließende Erwiderung sagte der Regionalleiter zu mir:
Es gibt 2 Möglichkeiten, Sie hören auf... Daraufhin sagte ich, dann ich höre auf und übergab meine mir überlassenen Unterlagen zurück. Nun forderte der Regionalleiter einen Vorschuß zurück, den ich auf zukünftige Provisionen im letzten Monat erhalten hatte. Im Vertrag ist eine 4-wöchige Kündigsfrist für beide Seiten. Ferner bei einer Laufzeit unter 6 Monaten, (ist bei mir der Fall)ist die letzte reguläre Provision auch die letzte. Dies Provision ist immer am 30.fällig, d.h. am 30.01.07 hätte ich ca. 1.500 € für meine Geschäfte erhalten.
Diese erhält jetzt der Reginalleiter.
Meine Frage :
Um den Vorschuß nicht zurückzuzahlen müssen, kann ich mich auf die 4-wöchige Kündigungsfrist berufen? Also das am 30.01.07 meine Provsion noch auszuzahlen wäre? Der Regionalleiter hat meine spontane Äußerung zum Aufhören angenommen und mir nicht im Gespräch gesagt, dass er auf die Kündigungsfrist besteht.
nach Ihrer Schilderung werden Sie wohl nicht auf die Einhaltung der vierwöchigen Kündigungsfrist bestehen können.
Die vierwöchige Kündigungsfrist betrifft nur die ordentliche Kündigung, die dann auch von beiden Seiten einzuhalten wäre. Nach Ihrer Darstellung wird man aber nun von einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung ausgehen, die auch hier formlos möglich wäre, SOFERN vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist.
Daher werden Sie sich aufgrund der bisherigen Angaben nicht auf diese Frist berufen können.
Hier rate ich Ihnen aber dringend, den Vertrag genauer überprüfen zu lassen, was so nicht möglich ist. Auch sollte dann der genaue Ablauf des Gespräches noch weitergehend geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller11. Januar 2007 | 18:29
Danke für schnelle Antwort. Eine Nachfrage:
Das vorangehende Gespräch war mit verbalen negativem gegen mich ausgelöst worden, was mich zum Aufhören bewegte. Die dem Regionalleiter überstellte Firma wird von mir auch in Kenntnis gesetzt, dass der Leiter überfordert ist. Die Rückforderung kam erst einen Tag später, hätte das nicht auch sofort bei Übergabe mir angekündigt werden müssen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt12. Januar 2007 | 08:03
Sehr geehrter Ratsuchender,
diese Frage muss ich leider mit NEIN beantworten; die Forderungen (dieses gilt auch für mögliche Ausgleichsansprüche Ihrerseits) können am nächsten Tag oder sogar noch später gestellt werden, da sie zur Abwicklung des aufgelösten Vertrages gehören.