wir haben vor ein Haus zu ersteigern. Termin ist der 13.02.2012. Es werden 2 Häuser versteigert. Ein neugebautes Haus von Herr J. und nebendran ein etwas älteres Haus von der Mutter des Herrn J. Die Mutter hat für Herrn J. gebürgt und somit werden beide versteigert. :-( Wir sind an dem Haus der Mutter interessiert.
Jetzt haben wir aber ein Problem. Die Mutter wohnt mittlerweile bei einem Freund. Das Haus steht somit leer. Nur einige Möbel sind noch dort.
ABER! Herr J. behauptet, dass er in dem Haus der Mutter wohnt. ER ist aber nicht dort gemeldet. Jetzt habe ich mit einem Gläubiger (der Bank) gesprochen und die meinte, dass zuerst die Zwangsräumung von dem neugebauten Haus am 01.02. stattfindet und danach ist erst mal ein Gerichtstermin für die Zwangsräumung des Hauses der Mutter. Dies könnte aber noch Monate dauern. Ich möchte aber definitiv nicht warten, bis die Zwangsräumung im Mai/Juni o.ä. stattfindet.
Gibt es eine Möglichkeit den Herrn J. aus der Wohnung zu "werfen". Immerhin wohnt er nicht dort. Er sagt es einfach nur. Er ist defintiv nicht dort gemeldet. Noch nicht mal als Nebenwohnsitz. Ein Kollege meinte, dass ich nach der Versteigerung mit Polizei kommen könnte? Es kann ja nicht sein, dass irgendjemand in meinem Haus ist. Nach Recherche im Internet habe ich gelesen, dass es sowas wie eine Versiegelungsverfügung gibt.
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Haus
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG
begrenzt.
Wenn Sie das Sie interessierende Haus der Mutter ersteigern sollten, können Sie aus dem Zuschlagbeschluss heraus die Zwangsvollstreckung betreiben - also die Räumung.
Sollte sich der Sohn auf einen Mietvertrag mit der Mutter berufen, wird er diesen nachweisen müssen. Dann sollten Sie den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen. Sie müssten dann aber ggf. den Räumungsanspruch gegen den Sohn zuerst gerichtlich geltend machen.
Wenn der Sohn dort nicht wohnt und das Haus leer steht, wird er sich aber nicht glaubhaft auf einen Mietvertrag berufen können und die Räumung dürfte also möglich sein.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht