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Haus selber vor Teilungsversteigerung kaufen

23. Juni 2024 13:36 |
Preis: 30,00 € |

Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein getrennter Ehemann hat die Teilungsversteigerung beim Amtgericht gestellt. Wir sind beide im Grundbuch eingetragen. Ich lebe noch mit den Kindern im Haus. Der Sachverständiger war auch schon vor Ort. Habe ich die Möglichkeit das Haus selber dann zu kaufen bevor es zur Versteigerungstermin kommt? Wenn der Verkehrswert schon bekannt wird.
Welche Möglichkeiiten gibt es in den Verfahren?

23. Juni 2024 | 14:08

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Ja, Sie haben die Möglichkeit, das Grundstück auch selbst zu erwerben bevor es zu einem Versteigerungstermin kommt.

Das geht aber nur, wenn die Gegenseite mit dem Preis einverstanden ist, das heißt Einvernehmen besteht.

Gäbe es Einigkeit, hätte es vermutlich den Antrag auf Teilungsversteigerung nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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