Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn Sie beweisen können, dass Sie in den Verhandlungen schon bei 15.000 € waren (z. B. durch e-mail-Verkehr), können Sie Ihre Erklärung „Ok, ich nehme die 12.000 €" gem. § 119 BGB
anfechten. Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem der Irrtum entdeckt wurde (§ 121 Abs. 1 BGB
). „Unverzüglich" sind maximal zwei Wochen.
Erklären Sie die Anfechtung und erklären Sie gleichzeitg, dass Sie 15.000 € meinten!
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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