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Verschreiber bei Verhandlung über Rückzahlung

27. Juni 2020 23:42 |
Preis: 25,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Ein Händler bot mir bei der Rückabwicklung eines Vertrages 12.000€ an. Nachdem ich einige Argumente vorgebracht hatte, erhöhte er auf 15.000€. In meiner darauf folgenden E-mail habe ich mich verschrieben und gesagt "Ok, ich nehme die 12.000€". Der Fehler ist mir erst jetzt, als der Händler die 12.000€ rückerstattet hat, aufgefallen. Gibt es eine Möglichkeit, die vom Händler angebotenen zusätzlichen 3000€ einzufordern? Man handelt ja nicht erst hoch, um dann die niedrigere Summe anzunehmen. Ein ärgerlicher Tippfehler - kostet er mich tatsächlich 3000€? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

wenn Sie beweisen können, dass Sie in den Verhandlungen schon bei 15.000 € waren (z. B. durch e-mail-Verkehr), können Sie Ihre Erklärung „Ok, ich nehme die 12.000 €" gem. § 119 BGB anfechten. Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem der Irrtum entdeckt wurde (§ 121 Abs. 1 BGB ). „Unverzüglich" sind maximal zwei Wochen.

Erklären Sie die Anfechtung und erklären Sie gleichzeitg, dass Sie 15.000 € meinten!

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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