Sehr geehrter Ratsuchender,
alle fünf Fragen sind nach Ihrer Schilderung zu verneinen. Es würde schon an der jeweiligen Verhältnismäßigkeit fehlen.
Es sollten auch weiter von Ihnen keine Angaben gemacht werden.
Hier ist dazu zu raten, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kann dann die Akteneinsicht nehmen.
Erst nach erhaltener Akteneinsicht kennt man dann mit Gewisskeit alle Vorwürfe und mögliche Beweismittel. Dann kann und sollte über den Rechtsanwalt eine Stellungnahme abgegeben werden.
Diese müsste dann zu einer Verfahrenseinstellung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
verstehe ich das richtig dass Max bei einer Personenkontrolle nicht negativ auffallen würde aufgrund von irgendwelchen Eintragungen die mit dieser vorgeworfenen Straftat in Verbindung stehen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
das haben Sie so richtig verstanden. Max würde nicht negativ auffallen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg