Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Vermögensschadenshaftpflcihtversicherung

| 7. November 2011 10:54 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Ich habe im Jahr 1995 für ein bekanntes Unternehmen für Finanzdienstleistung und Vermögensberatung als Finanzberater gearbeitet. Nachdem ich festgestellt habe, dass ich für diese Tätigkeit nicht geeignet bin, habe ich die Tätigkeit etwa ein Jahr später wieder aufgegeben und in meinem ursprünglichen Beruf weitergearbeitet.

Damals (1995) war die "Vermögensschadenhaftpflicht" noch kein großes Thema, wie heutzutage. Das Beratungsunternehmen, für das ich tätig war, hatte auch nur eine "normale" Haftpflichtversicherung für die Mitarbeiter abgeschlossen, bei der Vermögensschadenshaftpflicht ausgeschlossen war. Mir hat damals niemand zu einer solchen Versicherung geraten und ich hatte eine solche auch nicht abgeschlossen - was sicherlich ein Fehler war.

Da ich damals (1995) nur sehr wenige Finanzprodukte vermittelt habe, und dabei auch sehr sorgfältig vorgegangen bin, ist bisher keine Schadenersatzklage an mich herangetragen worden.

Trotzdem interessiert mich eine Antwort auf die Frage, ob ich mich noch heute durch eine Versicherung rückwirkend gegen solche möglichen Schadenersatzklagen schützen könnte? In wie weit würde hier eine private Haftpflichtversicherung einspringen?

Ich sage schon mal Vielen Dank für eine Antwort!

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für die Anfrage, die ich gerne anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Verhältnis zu Ihrem Einsatz wie folgt beantworten möchte.


1. Würde ein Privathaftpflichtversicherung einspringen?

Im Grunde genommen übernimmt eine Privathaftpflichtversicherung keine Schäden, die im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit verursacht werden. Hierfür wäre eine Betriebshaftpflicht zuständig gewesen aber wiederum nicht im Bereich von Vermögensschäden.

2. Kann eine Vermögensschadensversicherung abgeschlossen werden, die eine Rückwärtsdeckung übernimmt?

Das ist durchaus möglich und nennt sich dann Rückdeckung. Jedoch müssten Sie einerseits die Prämien für den gesammten zurück liegenden Zeitraum entrichten (vgl. Brügge in: Veith/Gräfe: Vermögensschadenshaftplichtversicherung, § 15 Rn. 113 ff.).

Allerdingsist der Versicherer nach § 2 II AVB-WSR, bei einer Rückwärtsversicherung leistungsfrei, wenn der VN oder eine mitversicherte Person positiv erkannt haben, dass ein bestimmtes Vorkommnis möglicherweise objektiv – also unabhängig vom Verschulden – fehlerhaft war oder wenn ein Dritter ein Vorkommnis – wenn auch nur bedingt – dem VN gegenüber als fehlerhaft bezeichnet hat.

Hierzu kann ich in Ihrem Fall naturgemäß nichts sagen.

Insgesamt stellt sich aber ggf. die Frage, ob das Unternehmen nicht seine nebenberuflichen Vermittler über einen Gruppenversicherungsvertrag hätte versichern müssen, also eine sogenannte Patronatserklärung hätte abgeben müssen, wie es bei großen Versicherungsgesellschaften für deren Außendienst der Fall ist.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben haben zu können. Sollte noch etwas unklar oder offen geblieben sein, möchte ich Sie auf die kostenfreie Nachfragefunktion hinweisen.

Bewertung des Fragestellers 8. November 2011 | 10:02

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Sehr schnelle, kompetente und ausführliche Antwort. Vielen Dank!

"