Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Ihr Passus ist im Großen und Ganzen in Ordnung. Die Verantwortung für die Nutzung des Pools liegt dabei in der Tat beim Mieter. Sie als Vermieter bleiben hingegen für die Einhaltung der "Verkehrssicherungspflichten" verantwortlich. D.h. der Pool muss technisch einwandfrei sein, von Ihm dürfen keine Gefahren ausgehen ( z.B. durch eine defekte Pumpe o.ä. ). Damit verbunden sollte eine regelmäßige Wartung des Pools sein, damit Sie im Zweifel die turnusmäßige Überwachung des ordnungsgemäßen Zustandes nachweisen können.
Eine Änderung des Passus ist nur hinsichtlich der Regelung der Nutzung durch Kinder erforderlich, da auch zwei 10 jährige
Kinder sich im Poolbereich nur unter Erwachsenenaufsicht aufhalten sollten. Ändern Sie dies also wie folgt ab:
"Kinder dürfen sich im Poolbereich nur unter
Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten."
Weitere Änderungen sind dann nicht erforderlich.
Ich hoffe, Ihre Anfrage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben.
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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