Sehr geehrter Fragesteller,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte des Falles geklärt werden.
Aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung des Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Welches in Ihrem konkreten Fall die günstigste Verwertungsform ist, lässt sich ohne weiter Einsicht in die Unterlagen nicht ermitteln. Inwieweit ein Verkauf lohnenswert ist, kann nur bei Kenntnis der möglichen Mieteinnahmen, des Objektwertes, des zu erzielenden Erlöses, der konkreten Belastungen etc. ermittelt werden. Dieses ist im Rahmen dieser Plattform leider nicht zu leisten.
Die von Ihnen angesprochene "Abtretung der Vermietung" bedeutet, dass Sie die Hausverwaltung beauftragen, eigenständig das Objekt zu vernmieten und zu unterhalten. Die Ihnen zustehenden Mietzinsansprüche können hierbei in Höhe der entstandenen Kosten und Aufwendungen an die Hausverwaltung abgetreten werden.
Zu beachten ist aber, dass auch bei dieser Variante grundsätzlich das Vermietrisiko beim Eigentümer verbleibt. Der Hausverwalter ist regelmäßig verpflichtet, eine bestmögliche Verwertung vorzunehmen. Einzelheiten regelt der jeweilige Hausverwaltervertrag.
Grundsätzlich müssen Sie im Fall der Insolvenz damit rechnen, dass die Immobilie zwangsverwertetwird. Ich rate Ihnen jedoch unter den dargestellten Umständen eher davon ab, von sich aus die Bank zu Rate zu ziehen, um nicht "schlafende Hunde zu wecken".
Die eingetragenen Sicherungshypotheken stehen einem freien Verkauf nicht im Wege, wenn durch den Verkauf die gesicherten Forderungen beglichen werden können. Regelmäßg sind Immobilien frei von Rechten Dritter zu veräußern.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierungshilfe gegeben zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolai F. Zutz
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