Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Mietrechtliche Umdeklarierungen wie z.B. zu einer Wohneinheit werden Ihnen leider nicht helfen, entscheidend ist, ob die zum Bewohnen vermieteten Räume baurechtlich als Wohnräume gelten oder nicht. Es kommt alleine auf die baurechtliche Seite an, also auf das Bauamt.
Sie bekommen die Sache nur vom Tisch, indem Sie das Bauamt dazu bringen, die Räume als Wohnräume anzuerkennen. Angesichts der Beurteilung durch Ihre Architektin wäre es eine Überlegung wert, eine Zweitmeinung eines anderen Architekten einzuholen. Wenn er der ersten Architektin zustimmen, sollten Sie mit der Architektin überlegen, wie die Räume zu echten Wohnräumen umgestaltet werden können.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: